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Hessen · Gültig ab 01.07.2026

Mietobergrenze Jobcenter Darmstadt

Für eine Person erkennt das Jobcenter Darmstadt eine Bruttokaltmiete von 839,00 € als angemessen an, für zwei Personen 951,00 €.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Miethöchstgrenzen als Kaltmiete inklusive Nebenkosten ohne Heizkosten (Bruttokaltmiete); Heizkosten werden zusätzlich in angemessener Höhe übernommen. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Jobcenter Darmstadt: Unterkunft & Heizung (Richtwerte der Wissenschaftsstadt Darmstadt ab 01. Juli 2026).

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen6 Personenjede weitere
Gesamtes Gebiet839,00 €951,00 €1.120,00 €1.248,00 €1.390,00 €1.525,00 €+ 137,00 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen6 Personen
Gesamtes Gebiet1.258,50 €1.426,50 €1.680,00 €1.872,00 €2.085,00 €2.287,50 €

Quelle: Jobcenter Darmstadt: Unterkunft & Heizung (Richtwerte der Wissenschaftsstadt Darmstadt ab 01. Juli 2026), gültig ab 01.07.2026. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Darmstadt.

So lesen Sie die Werte

  • Miethöchstgrenzen als Kaltmiete inklusive Nebenkosten ohne Heizkosten (Bruttokaltmiete); Heizkosten werden zusätzlich in angemessener Höhe übernommen.
  • Tatsächlich anfallende Heizkosten können zusätzlich übernommen werden, wenn sie angemessen sind.
  • Seit 01.07.2026 gilt zusätzlich eine gesetzliche absolute Obergrenze in Höhe des 1,5-Fachen der Miethöchstgrenzen. Alleinerziehende, alleinerziehende Schwangere und Schwangere: zusätzlicher Bedarf für eine weitere Person. Für jedes Kind mit Umgangsrecht erhöht sich die Miethöchstgrenze um 44,00 Euro.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Darmstadt sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 839,00 €, für zwei Personen 951,00 € (gültig ab 01.07.2026). Quelle: Jobcenter Darmstadt: Unterkunft & Heizung (Richtwerte der Wissenschaftsstadt Darmstadt ab 01. Juli 2026).

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Tatsächlich anfallende Heizkosten können zusätzlich übernommen werden, wenn sie angemessen sind.

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