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Thüringen

Mietobergrenze Jobcenter Saale-Holzland-Kreis

Für eine Person erkennt das Jobcenter Saale-Holzland-Kreis eine Bruttokaltmiete von 330,00 € bis 360,00 € als angemessen an, für zwei Personen 400,00 € bis 440,00 €, je nach Wohnort.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Gebiet (Orte je Gebiet in der Tabelle unten)
Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Maßstab ist die Bruttokaltmiete: Nettokaltmiete und kalte Betriebskosten, ohne Heizkosten. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Jobcenter Saale-Holzland-Kreis: Kosten der Unterkunft und Heizung (Abschnitt Angemessenheit, Schlüssiges Konzept).

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen
Vergleichsraum 1 "West"VG Südliches Saaletal, EG Stadtroda, VG Dornburg-Camburg, EG Bürgel, Kahla, Schöngleina, Schlöben, Albersdorf, Bobeck, Scheiditz, Waldeck360,00 €440,00 €560,00 €700,00 €880,00 €
Vergleichsraum 2 "Ost"EG Eisenberg, VG Heideland-Elstertal-Schkölen, VG Hermsdorf, VB Hügelland/Täler, Bad Klosterlausnitz, Weißenborn, Tautenhain, Serba330,00 €400,00 €470,00 €590,00 €760,00 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen
Vergleichsraum 1 "West"540,00 €660,00 €840,00 €1.050,00 €1.320,00 €
Vergleichsraum 2 "Ost"495,00 €600,00 €705,00 €885,00 €1.140,00 €

Quelle: Jobcenter Saale-Holzland-Kreis: Kosten der Unterkunft und Heizung (Abschnitt Angemessenheit, Schlüssiges Konzept). Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Saale-Holzland-Kreis.

So lesen Sie die Werte

  • Maßstab ist die Bruttokaltmiete: Nettokaltmiete und kalte Betriebskosten, ohne Heizkosten.
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 48 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 90 m², 5 Personen 105 m².
  • Die übernahmefähigen Heizkosten richten sich nach dem bundesweiten Heizkostenspiegel.
  • Die Werte gelten nach Angabe des Jobcenters für Mietwohnungen sowie für Eigenheime und Eigentumswohnungen; sie beruhen auf dem Schlüssigen Konzept des Saale-Holzland-Kreises (empirica, März 2025). Ein Gültigkeitsdatum nennt die Seite nicht.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Saale-Holzland-Kreis sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 330,00 € bis 360,00 €, für zwei Personen 400,00 € bis 440,00 €, je nach Wohnort. Quelle: Jobcenter Saale-Holzland-Kreis: Kosten der Unterkunft und Heizung (Abschnitt Angemessenheit, Schlüssiges Konzept).

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Die übernahmefähigen Heizkosten richten sich nach dem bundesweiten Heizkostenspiegel.

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