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Thüringen

Jobcenter Saale-Holzland-Kreis

Zuständig für 91 Städte und Gemeinden mit rund 83.342 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Saale-Holzland-Kreis
Fabrikstraße 32
07607 Eisenberg
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Erreichbarkeit
Di 8–12 Uhr; Do 8–12 und 13–16 Uhr nur für Kurzanliegen (ohne Termin)
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Website des Jobcenters
jobcentershk.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Saale-Holzland-Kreis zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Saale-Holzland-Kreis?

Anschrift: Fabrikstraße 32, 07607 Eisenberg. Telefon: +49 36691 49-100. Erreichbarkeit: Di 8–12 Uhr; Do 8–12 und 13–16 Uhr nur für Kurzanliegen (ohne Termin).

Für welche Orte ist das Jobcenter Saale-Holzland-Kreis zuständig?

Für 91 Städte und Gemeinden, darunter Eisenberg, Hermsdorf, Kahla, Stadtroda, Dornburg-Camburg, Bad Klosterlausnitz, Bürgel, Schkölen und weitere.

Kann ich Anträge beim Jobcenter Saale-Holzland-Kreis online stellen?

Ja, über jobcenter.digital, das Portal der Bundesagentur für Arbeit für die gemeinsamen Einrichtungen. Dort lassen sich der Antrag auf Grundsicherungsgeld und die Weiterbewilligung online stellen und Veränderungen mitteilen; über das Postfach tauschen Sie Nachrichten mit dem Jobcenter aus.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter Saale-Holzland-Kreis.

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