Jobcenter-Verzeichnis.org

Thüringen

jenarbeit – Jobcenter der Stadt Jena

Zuständig für Jena. Kommunales Jobcenter: Die Kommune ist als zugelassener Träger allein zuständig (§ 6a SGB II).

Kontakt

Anschrift
jenarbeit – Jobcenter der Stadt Jena
Stadtrodaer Straße 1
07749 Jena
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo–Fr 8–12 Uhr, Mo–Do 13–15 Uhr
Website des Jobcenters
jenarbeit.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich jenarbeit – Jobcenter der Stadt Jena?

Anschrift: Stadtrodaer Straße 1, 07749 Jena. Telefon: +49 3641 49-4710. Erreichbarkeit: Mo–Fr 8–12 Uhr, Mo–Do 13–15 Uhr. E-Mail: jenarbeit@jena.de.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: jenarbeit – Jobcenter der Stadt Jena.

Weitere Jobcenter in Thüringen