Thüringen
Jobcenter Sömmerda
Zuständig für 37 Städte und Gemeinden mit rund 67.693 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).
Kontakt
- Anschrift
- Jobcenter Sömmerda
August-Bebel-Straße 1
99610 Sömmerda
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3634 3142-420
- Erreichbarkeit
- Mo, Mi, Fr 8–12 Uhr; Di 8–12 und 13–15 Uhr; Do 8–12 und 13–17 Uhr. Persönliche Beratungsgespräche sind nur mit Termin möglich.
- Online
- jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit - Fax
- +49 3634 3142-197
- Website des Jobcenters
- xn--jobcenter-smmerda-9zb.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Jobcenter Sömmerda zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.
- Sömmerda18.503 Einw.
- Buttstädt6.470 Einw.
- Kölleda6.467 Einw.
- Kindelbrück3.823 Einw.
- Weißensee3.598 Einw.
- Rastenberg2.360 Einw.
- Elxleben2.229 Einw.
- Gebesee2.181 Einw.
- Straußfurt1.930 Einw.
- Großrudestedt1.840 Einw.
- Walschleben1.768 Einw.
- Schloßvippach1.309 Einw.
- Witterda1.068 Einw.
- Riethnordhausen971 Einw.
- Haßleben930 Einw.
- Gangloffsömmern915 Einw.
- Sprötau835 Einw.
- Nöda789 Einw.
- Udestedt755 Einw.
- Alperstedt732 Einw.
- Günstedt689 Einw.
- Vogelsberg651 Einw.
- Großneuhausen636 Einw.
- Werningshausen635 Einw.
- Wundersleben617 Einw.
- Andisleben600 Einw.
- Eckstedt570 Einw.
- Schwerstedt538 Einw.
- Markvippach535 Einw.
- Ringleben471 Einw.
- Ostramondra437 Einw.
- Kleinneuhausen431 Einw.
- Ollendorf424 Einw.
- Kleinmölsen299 Einw.
- Griefstedt235 Einw.
- Büchel226 Einw.
- Großmölsen226 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Zuständiges Sozialgericht
Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Jobcenter Sömmerda?
Anschrift: August-Bebel-Straße 1, 99610 Sömmerda. Telefon: +49 3634 3142-420. Erreichbarkeit: Mo, Mi, Fr 8–12 Uhr; Di 8–12 und 13–15 Uhr; Do 8–12 und 13–17 Uhr. Persönliche Beratungsgespräche sind nur mit Termin möglich..
Für welche Orte ist das Jobcenter Sömmerda zuständig?
Für 37 Städte und Gemeinden, darunter Sömmerda, Buttstädt, Kölleda, Kindelbrück, Weißensee, Rastenberg, Elxleben, Gebesee und weitere.
Kann ich Anträge beim Jobcenter Sömmerda online stellen?
Ja, über jobcenter.digital, das Portal der Bundesagentur für Arbeit für die gemeinsamen Einrichtungen. Dort lassen sich der Antrag auf Grundsicherungsgeld und die Weiterbewilligung online stellen und Veränderungen mitteilen; über das Postfach tauschen Sie Nachrichten mit dem Jobcenter aus.
Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?
Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter Sömmerda.
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