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Thüringen

Jobcenter Sömmerda

Zuständig für 37 Städte und Gemeinden mit rund 67.693 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Sömmerda
August-Bebel-Straße 1
99610 Sömmerda
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo, Mi, Fr 8–12 Uhr; Di 8–12 und 13–15 Uhr; Do 8–12 und 13–17 Uhr. Persönliche Beratungsgespräche sind nur mit Termin möglich.
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 3634 3142-197
Website des Jobcenters
xn--jobcenter-smmerda-9zb.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Sömmerda zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Sömmerda?

Anschrift: August-Bebel-Straße 1, 99610 Sömmerda. Telefon: +49 3634 3142-420. Erreichbarkeit: Mo, Mi, Fr 8–12 Uhr; Di 8–12 und 13–15 Uhr; Do 8–12 und 13–17 Uhr. Persönliche Beratungsgespräche sind nur mit Termin möglich..

Für welche Orte ist das Jobcenter Sömmerda zuständig?

Für 37 Städte und Gemeinden, darunter Sömmerda, Buttstädt, Kölleda, Kindelbrück, Weißensee, Rastenberg, Elxleben, Gebesee und weitere.

Kann ich Anträge beim Jobcenter Sömmerda online stellen?

Ja, über jobcenter.digital, das Portal der Bundesagentur für Arbeit für die gemeinsamen Einrichtungen. Dort lassen sich der Antrag auf Grundsicherungsgeld und die Weiterbewilligung online stellen und Veränderungen mitteilen; über das Postfach tauschen Sie Nachrichten mit dem Jobcenter aus.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter Sömmerda.

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