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Thüringen

Jobcenter Landkreis Eichsfeld (Grundsicherungsamt)

Zuständig für 56 Städte und Gemeinden mit rund 103.694 Einwohnern. Kommunales Jobcenter: Die Kommune ist als zugelassener Träger allein zuständig (§ 6a SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Landkreis Eichsfeld (Grundsicherungsamt)
Leinegasse 8
37308 Heilbad Heiligenstadt
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Erreichbarkeit
Mo 8:30–12 Uhr, Di, Do 8:30–12 Uhr und 13:30–17 Uhr, Mi, Fr nach Vereinbarung; telefonisch Mo 8:30–15:30 Uhr, Di, Do 8:30–17 Uhr, Fr 8:30–12 Uhr, Mi keine Servicezeit
Website des Jobcenters
kreis-eic.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Landkreis Eichsfeld (Grundsicherungsamt) zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Landkreis Eichsfeld (Grundsicherungsamt)?

Anschrift: Leinegasse 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt. Telefon: +49 3606 650-5222. Erreichbarkeit: Mo 8:30–12 Uhr, Di, Do 8:30–12 Uhr und 13:30–17 Uhr, Mi, Fr nach Vereinbarung; telefonisch Mo 8:30–15:30 Uhr, Di, Do 8:30–17 Uhr, Fr 8:30–12 Uhr, Mi keine Servicezeit. E-Mail: jobcenter@kreis-eic.de.

Für welche Orte ist das Jobcenter Landkreis Eichsfeld (Grundsicherungsamt) zuständig?

Für 56 Städte und Gemeinden, darunter Leinefelde-Worbis, Heilbad Heiligenstadt, Dingelstädt, Uder, Niederorschel, Sonnenstein, Am Ohmberg, Breitenworbis und weitere.

Hat das Jobcenter Landkreis Eichsfeld (Grundsicherungsamt) weitere Standorte?

Ja, einen weiteren Standort: Grundsicherungsamt – Jobcenter, Außenstelle in Worbis, Leinefelde-Worbis.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter Landkreis Eichsfeld (Grundsicherungsamt).

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