Leinefelde-Worbis · Landkreis Eichsfeld · 19.957 Einwohner
Jobcenter für Leinefelde-Worbis
Zuständig ist das Jobcenter Landkreis Eichsfeld (Grundsicherungsamt) mit Sitz in Heilbad Heiligenstadt. In Leinefelde-Worbis gibt es einen Standort.
Postleitzahlen in Leinefelde-Worbis: 37327, 37339
Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Nordhausen
Standort in Leinefelde-Worbis
- Grundsicherungsamt – Jobcenter, Außenstelle in WorbisFriedensplatz 1, 37339 Leinefelde-WorbisTel. 03606 650-5224, -5225, -5226
Jobcenter Landkreis Eichsfeld (Grundsicherungsamt)
- Anschrift
- Jobcenter Landkreis Eichsfeld (Grundsicherungsamt)
Leinegasse 8
37308 Heilbad Heiligenstadt
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3606 650-5222
- Erreichbarkeit
- Mo 8:30–12 Uhr, Di, Do 8:30–12 Uhr und 13:30–17 Uhr, Mi, Fr nach Vereinbarung; telefonisch Mo 8:30–15:30 Uhr, Di, Do 8:30–17 Uhr, Fr 8:30–12 Uhr, Mi keine Servicezeit
- jobcenter@kreis-eic.de
- Website des Jobcenters
- kreis-eic.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jobcenter ist für Leinefelde-Worbis zuständig?
Für Leinefelde-Worbis (Landkreis Eichsfeld) ist das Jobcenter Landkreis Eichsfeld (Grundsicherungsamt) zuständig, Leinegasse 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt, Telefon +49 3606 650-5222.
Gibt es ein Jobcenter in Leinefelde-Worbis?
Ja. Das Jobcenter Landkreis Eichsfeld (Grundsicherungsamt) hat in Leinefelde-Worbis einen Standort: Grundsicherungsamt – Jobcenter, Außenstelle in Worbis, Friedensplatz 1, 37339 Leinefelde-Worbis.
Welche Postleitzahlen gehören zu Leinefelde-Worbis?
Zur Gemeinde Leinefelde-Worbis gehören die Postleitzahlen 37327, 37339. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Jobcenter Landkreis Eichsfeld (Grundsicherungsamt) erreichbar?
Erreichbarkeit: Mo 8:30–12 Uhr, Di, Do 8:30–12 Uhr und 13:30–17 Uhr, Mi, Fr nach Vereinbarung; telefonisch Mo 8:30–15:30 Uhr, Di, Do 8:30–17 Uhr, Fr 8:30–12 Uhr, Mi keine Servicezeit.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).