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Thüringen

Mietobergrenze Jobcenter Landkreis Eichsfeld (Grundsicherungsamt)

Für eine Person erkennt das Jobcenter Landkreis Eichsfeld (Grundsicherungsamt) eine Bruttokaltmiete von 418,22 € bis 469,92 € als angemessen an, für zwei Personen 507,98 € bis 569,58 €, je nach Wohnort.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Wohnort
Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Spalte „Richtwerte für Bruttokaltmiete“: Wohngeld-Höchstbetrag (ab 01.01.2025) zuzüglich Klimakomponente, inklusive Sicherheitszuschlag von 10 %. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Grundsicherungsamt – Jobcenter Landkreis Eichsfeld: FAQ – Fragen und Antworten, Abschnitt „Unterkunftskosten“ (Richtwerte nach Mietenstufe).

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personenjede weitere
Mietenstufe I – Landkreis Eichsfeld ohne Heilbad Heiligenstadt418,22 €507,98 €605,66 €706,64 €806,52 €+ 95,48 €
Mietenstufe II – Heilbad Heiligenstadt inklusive OrtsteileHeilbad Heiligenstadt469,92 €569,58 €678,26 €792,44 €903,32 €+ 108,68 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen
Mietenstufe I – Landkreis Eichsfeld ohne Heilbad Heiligenstadt627,33 €761,97 €908,49 €1.059,96 €1.209,78 €
Mietenstufe II – Heilbad Heiligenstadt inklusive Ortsteile704,88 €854,37 €1.017,39 €1.188,66 €1.354,98 €

Quelle: Grundsicherungsamt – Jobcenter Landkreis Eichsfeld: FAQ – Fragen und Antworten, Abschnitt „Unterkunftskosten“ (Richtwerte nach Mietenstufe). Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Landkreis Eichsfeld (Grundsicherungsamt).

So lesen Sie die Werte

  • Spalte „Richtwerte für Bruttokaltmiete“: Wohngeld-Höchstbetrag (ab 01.01.2025) zuzüglich Klimakomponente, inklusive Sicherheitszuschlag von 10 %.
  • Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen, sofern sie angemessen sind; Maßstab ist der bundesweite Heizspiegel in Relation zur angemessenen Wohnungsgröße.
  • Die Richtwerte beruhen auf den Wohngeld-Höchstbeträgen nach § 12 WoGG (Werte ab 01.01.2025, z. B. 361 € bei Mietenstufe I und 1 Person) zuzüglich Klimakomponente (z. B. 19,20 €) und einem Sicherheitszuschlag von 10 %. Nebenkosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen, wenn sie angemessen sind. Die Seite nennt kein Datum, ab dem die Richtwerte gelten.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Landkreis Eichsfeld (Grundsicherungsamt) sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 418,22 € bis 469,92 €, für zwei Personen 507,98 € bis 569,58 €, je nach Wohnort. Quelle: Grundsicherungsamt – Jobcenter Landkreis Eichsfeld: FAQ – Fragen und Antworten, Abschnitt „Unterkunftskosten“ (Richtwerte nach Mietenstufe).

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen, sofern sie angemessen sind; Maßstab ist der bundesweite Heizspiegel in Relation zur angemessenen Wohnungsgröße.

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