Thüringen
Mietobergrenze Jobcenter Kyffhäuserkreis
Für eine Person erkennt das Jobcenter Kyffhäuserkreis eine Bruttokaltmiete von 323,78 € bis 333,57 € als angemessen an, für zwei Personen 400,21 € bis 413,10 €, je nach Wohnort.
Liegt Ihre Miete im Rahmen?
- Richtwert
- –
- 1,5-fach (Karenzzeit)
- –
Bruttokaltmiete: Der Flyer nennt die Werte „Mietpreisobergrenzen (Bruttokaltmieten)“ und weist darauf hin, dass die geltende Unterkunftsrichtlinie die Bruttokaltmiete (Kaltmiete + Betriebskosten) und die jeweiligen Heizkosten gesondert betrachtet. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.
Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße
Richtwerte pro Monat. Quelle: Flyer „Informationen zu den Kosten der Unterkunft und Heizung“ des Jobcenters Kyffhäuserkreis (Januar 2025), Tabelle „Mietpreisobergrenzen (Bruttokaltmieten)“; Grundlage: vom Kyffhäuserkreis erlassene Grundsätze in der Fassung vom 22.01.2024.
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | jede weitere |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Vergleichsraum IEbeleben + Ortsteile, Greußen + Ortsteile, VG Greußen + Ortsteile, Helbedündorf, Sondershausen + Ortsteile, Kyffhäuserland | 333,57 € | 413,10 € | 510,73 € | 617,71 € | 753,37 € | + 107,62 € |
| Vergleichsraum IIBad Frankenhausen + Ortsteile, An der Schmücke, Artern + Ortsteile, Roßleben-Wiehe + Ortsteile | 323,78 € | 400,21 € | 494,62 € | 583,88 € | 818,79 € | + 116,97 € |
Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen |
|---|---|---|---|---|---|
| Vergleichsraum I | 500,36 € | 619,65 € | 766,10 € | 926,57 € | 1.130,06 € |
| Vergleichsraum II | 485,67 € | 600,32 € | 741,93 € | 875,82 € | 1.228,19 € |
Quelle: Flyer „Informationen zu den Kosten der Unterkunft und Heizung“ des Jobcenters Kyffhäuserkreis (Januar 2025), Tabelle „Mietpreisobergrenzen (Bruttokaltmieten)“; Grundlage: vom Kyffhäuserkreis erlassene Grundsätze in der Fassung vom 22.01.2024. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Kyffhäuserkreis.
So lesen Sie die Werte
- Bruttokaltmiete: Der Flyer nennt die Werte „Mietpreisobergrenzen (Bruttokaltmieten)“ und weist darauf hin, dass die geltende Unterkunftsrichtlinie die Bruttokaltmiete (Kaltmiete + Betriebskosten) und die jeweiligen Heizkosten gesondert betrachtet.
- Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 48 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 90 m², 5 Personen 105 m², jede weitere Person 15 m².
- Heizkosten werden gesondert betrachtet; der Flyer nennt dafür nach Heizart (Erdgas, Heizöl, Fernwärme) Obergrenzen je Haushaltsgröße.
- Die Werte stammen aus der Tabelle im Flyer des Jobcenters (Stand Januar 2025), die sich auf die Grundsätze des Kyffhäuserkreises in der Fassung vom 22.01.2024 beruft. Die Wohnflächen sind als „bis zu“-Werte angegeben (1 Person bis 48 m², 2 bis 60 m², 3 bis 75 m², 4 bis 90 m², 5 bis 105 m², jede weitere Person + 15 m²).
- Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).
Wenn die Miete höher ist
- Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
- Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
- Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).
Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Kyffhäuserkreis sein?
Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 323,78 € bis 333,57 €, für zwei Personen 400,21 € bis 413,10 €, je nach Wohnort. Quelle: Flyer „Informationen zu den Kosten der Unterkunft und Heizung“ des Jobcenters Kyffhäuserkreis (Januar 2025), Tabelle „Mietpreisobergrenzen (Bruttokaltmieten)“; Grundlage: vom Kyffhäuserkreis erlassene Grundsätze in der Fassung vom 22.01.2024.
Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?
Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).
Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?
Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).
Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?
Heizkosten werden gesondert betrachtet; der Flyer nennt dafür nach Heizart (Erdgas, Heizöl, Fernwärme) Obergrenzen je Haushaltsgröße.
Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Thüringen
- Jobcenter Erfurt
- Jobcenter Gera
- jenarbeit – Jobcenter der Stadt Jena
- Jobcenter Suhl
- Jobcenter Weimar
- Jobcenter Landkreis Eichsfeld (Grundsicherungsamt)
- Jobcenter Wartburgkreis
- Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis
- Kommunales Jobcenter Schmalkalden-Meiningen
- Jobcenter im Landkreis Gotha
- Jobcenter Sömmerda
- Jobcenter Ilm-Kreis
- Jobcenter Weimarer Land
- Jobcenter Landkreis Sonneberg
- Jobcenter Saale-Holzland-Kreis
- Jobcenter Greiz
- Jobcenter Altenburger Land