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Thüringen · Gültig ab 01.01.2026

Mietobergrenze Jobcenter Gera

Für eine Person erkennt das Jobcenter Gera eine Bruttokaltmiete von 320,40 € als angemessen an, für zwei Personen 405,00 €.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Maximale Bruttokaltmiete: Nettokaltmiete (Grundmiete) plus kalte Betriebskosten nach § 556 BGB, ohne Heizkosten. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II und SGB XII – Stadt Gera (Unterkunftsrichtlinie), Fassung vom 05.01.2026.

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personenjede weitere
Gesamtes Gebiet320,40 €405,00 €495,00 €581,40 €765,45 €+ 109,35 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen
Gesamtes Gebiet480,60 €607,50 €742,50 €872,10 €1.148,18 €

Quelle: Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II und SGB XII – Stadt Gera (Unterkunftsrichtlinie), Fassung vom 05.01.2026, gültig ab 01.01.2026. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Gera.

So lesen Sie die Werte

  • Maximale Bruttokaltmiete: Nettokaltmiete (Grundmiete) plus kalte Betriebskosten nach § 556 BGB, ohne Heizkosten.
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 45 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 90 m², 5 Personen 105 m², jede weitere Person 15 m².
  • Heizkosten werden in tatsächlicher, aber angemessener Höhe übernommen; Obergrenze ist der bundesweite Heizspiegel (Spalte "zu hoch").
  • Die Richtlinie gilt für SGB II und SGB XII. Für Wohnungen mit niedrigem Energiebedarf (unter 84 kWh/m²a) wird ein Klimabonus auf die maximale Bruttokaltmiete aufgeschlagen (Tabelle in Nr. 3.1.2 der Richtlinie). Die Wohnflächenobergrenze ist ein Richtwert; maßgeblich ist die maximale Bruttokaltmiete. Die Werte beruhen auf der Mietwerterhebung (Endbericht Oktober 2023) mit Fortschreibung für 2026.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Gera sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 320,40 €, für zwei Personen 405,00 € (gültig ab 01.01.2026). Quelle: Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II und SGB XII – Stadt Gera (Unterkunftsrichtlinie), Fassung vom 05.01.2026.

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Heizkosten werden in tatsächlicher, aber angemessener Höhe übernommen; Obergrenze ist der bundesweite Heizspiegel (Spalte "zu hoch").

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