Thüringen · Gültig ab 01.01.2025
Mietobergrenze Jobcenter im Landkreis Gotha
Für eine Person erkennt das Jobcenter im Landkreis Gotha eine Bruttokaltmiete von 319,95 € als angemessen an, für zwei Personen 417,60 €.
Liegt Ihre Miete im Rahmen?
- Richtwert
- –
- 1,5-fach (Karenzzeit)
- –
Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete plus kalte Betriebskosten) je Haushaltsgröße; Nettokaltmiete und kalte Betriebskosten sind in der Übersicht zusätzlich einzeln ausgewiesen. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.
Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße
Richtwerte pro Monat. Quelle: Übersicht angemessene Kosten der Unterkunft im Landkreis Gotha ab 01/25 (abstrakt angemessene Netto-/Bruttokaltmiete nach dem Konzept Mietwerterhebung zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft vom 10.01.2025).
| 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | |
|---|---|---|---|---|---|
| gesamter Landkreis Gotha | 319,95 € | 417,60 € | 513,75 € | 605,70 € | 739,20 € |
Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:
| 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | |
|---|---|---|---|---|---|
| gesamter Landkreis Gotha | 479,93 € | 626,40 € | 770,63 € | 908,55 € | 1.108,80 € |
Quelle: Übersicht angemessene Kosten der Unterkunft im Landkreis Gotha ab 01/25 (abstrakt angemessene Netto-/Bruttokaltmiete nach dem Konzept Mietwerterhebung zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft vom 10.01.2025), gültig ab 01.01.2025. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter im Landkreis Gotha.
So lesen Sie die Werte
- Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete plus kalte Betriebskosten) je Haushaltsgröße; Nettokaltmiete und kalte Betriebskosten sind in der Übersicht zusätzlich einzeln ausgewiesen.
- Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 45 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 90 m², 5 Personen 105 m², jede weitere Person 15 m².
- Als Vergleichsraum gilt der gesamte Landkreis Gotha. Für jede weitere Person weist die Übersicht 15 m² Wohnfläche und eine Nettokaltmiete von 5,77 €/m² aus, jedoch keinen Gesamtbetrag. Nettokaltmiete: 249,75 / 329,40 / 411,00 / 494,10 / 605,85 €; kalte Betriebskosten: 70,20 / 88,20 / 102,75 / 111,60 / 133,35 €.
- Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).
Wenn die Miete höher ist
- Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
- Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
- Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).
Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter im Landkreis Gotha sein?
Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 319,95 €, für zwei Personen 417,60 € (gültig ab 01.01.2025). Quelle: Übersicht angemessene Kosten der Unterkunft im Landkreis Gotha ab 01/25 (abstrakt angemessene Netto-/Bruttokaltmiete nach dem Konzept Mietwerterhebung zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft vom 10.01.2025).
Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?
Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).
Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?
Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).
Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Thüringen
- Jobcenter Erfurt
- Jobcenter Gera
- jenarbeit – Jobcenter der Stadt Jena
- Jobcenter Suhl
- Jobcenter Weimar
- Jobcenter Landkreis Eichsfeld (Grundsicherungsamt)
- Jobcenter Wartburgkreis
- Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis
- Jobcenter Kyffhäuserkreis
- Kommunales Jobcenter Schmalkalden-Meiningen
- Jobcenter Sömmerda
- Jobcenter Ilm-Kreis
- Jobcenter Weimarer Land
- Jobcenter Landkreis Sonneberg
- Jobcenter Saale-Holzland-Kreis
- Jobcenter Greiz
- Jobcenter Altenburger Land