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Thüringen · Gültig ab 01.01.2026

Mietobergrenze jenarbeit – Jobcenter der Stadt Jena

Für eine Person erkennt jenarbeit – Jobcenter der Stadt Jena eine Bruttokaltmiete von 417,12 € als angemessen an, für zwei Personen 488,40 €.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Maximale monatliche Bruttokaltmiete: Grundmiete zuzüglich kalter Betriebskosten, ohne Heiz- und Warmwasserkosten. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Bedarfe für Unterkunft (§ 22 SGB II) – KdU Richtlinie 2026 (Beschluss des Stadtrates der Stadt Jena vom 06.05.2026, Beschl.-Nr. 26/0877-BV, schlüssiges Konzept), Tabelle „maximale monatliche Bruttokaltmiete in €“.

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personenjede weitere
Gesamtes Gebiet417,12 €488,40 €654,75 €873,00 €1.158,15 €+ 165,45 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen
Gesamtes Gebiet625,68 €732,60 €982,13 €1.309,50 €1.737,23 €

Quelle: Bedarfe für Unterkunft (§ 22 SGB II) – KdU Richtlinie 2026 (Beschluss des Stadtrates der Stadt Jena vom 06.05.2026, Beschl.-Nr. 26/0877-BV, schlüssiges Konzept), Tabelle „maximale monatliche Bruttokaltmiete in €“, gültig ab 01.01.2026. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: jenarbeit – Jobcenter der Stadt Jena.

So lesen Sie die Werte

  • Maximale monatliche Bruttokaltmiete: Grundmiete zuzüglich kalter Betriebskosten, ohne Heiz- und Warmwasserkosten.
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 48 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 90 m², 5 Personen 105 m², jede weitere Person 15 m².
  • Die Angemessenheit der Heizkosten orientiert sich am bundesweiten Heizspiegel, wobei die Besonderheiten der jeweiligen Unterkunft berücksichtigt werden.
  • Seit 01.07.2026 gilt laut Informationsblatt zusätzlich eine Obergrenze beim 1,5-fachen der Angemessenheitswerte (§ 22 Abs. 1 S. 6 SGB II).
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim jenarbeit – Jobcenter der Stadt Jena sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 417,12 €, für zwei Personen 488,40 € (gültig ab 01.01.2026). Quelle: Bedarfe für Unterkunft (§ 22 SGB II) – KdU Richtlinie 2026 (Beschluss des Stadtrates der Stadt Jena vom 06.05.2026, Beschl.-Nr. 26/0877-BV, schlüssiges Konzept), Tabelle „maximale monatliche Bruttokaltmiete in €“.

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Die Angemessenheit der Heizkosten orientiert sich am bundesweiten Heizspiegel, wobei die Besonderheiten der jeweiligen Unterkunft berücksichtigt werden.

Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Thüringen