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Thüringen · Gültig ab 01.01.2025

Mietobergrenze Jobcenter Erfurt

Für eine Person erkennt das Jobcenter Erfurt eine Bruttokaltmiete von 382,56 € als angemessen an, für zwei Personen 452,40 €.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Angemessene Aufwendungen für die Unterkunft (Bruttokaltmiete) = angemessene Nettokaltmiete zuzüglich angemessener kalter Betriebskosten; Heizkosten werden gesondert geprüft. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Richtlinie der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Erfurt über die Angemessenheit der Aufwendungen der Kosten für Unterkunft und Heizung nach SGB II und XII (Richtlinie Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung 2025).

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen
Gesamtes Gebiet382,56 €452,40 €551,25 €634,50 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen
Gesamtes Gebiet573,84 €678,60 €826,88 €951,75 €

Quelle: Richtlinie der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Erfurt über die Angemessenheit der Aufwendungen der Kosten für Unterkunft und Heizung nach SGB II und XII (Richtlinie Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung 2025), gültig ab 01.01.2025. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Erfurt.

So lesen Sie die Werte

  • Angemessene Aufwendungen für die Unterkunft (Bruttokaltmiete) = angemessene Nettokaltmiete zuzüglich angemessener kalter Betriebskosten; Heizkosten werden gesondert geprüft.
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 48 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 75 m², jede weitere Person 15 m².
  • Heizkosten werden gesondert geprüft; angemessen sind bei zentraler Warmwassererzeugung (einschließlich Warmwasserbereitung) Verbräuche unter 150 kWh je m² und Jahr bzw. unter 33,91 € je m² und Jahr.
  • Für Bedarfsgemeinschaften mit mehr als 4 Personen nennt die Richtlinie keinen Betrag, sondern verweist auf den für Erfurt geltenden Wert (Mietenstufe III) der rechten Spalte der Wohngeldtabelle nach § 12 WoGG zuzüglich 10 % als angemessene Bruttokaltmiete. Die Richtlinie gilt für SGB II und SGB XII.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Erfurt sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 382,56 €, für zwei Personen 452,40 € (gültig ab 01.01.2025). Quelle: Richtlinie der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Erfurt über die Angemessenheit der Aufwendungen der Kosten für Unterkunft und Heizung nach SGB II und XII (Richtlinie Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung 2025).

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Heizkosten werden gesondert geprüft; angemessen sind bei zentraler Warmwassererzeugung (einschließlich Warmwasserbereitung) Verbräuche unter 150 kWh je m² und Jahr bzw. unter 33,91 € je m² und Jahr.

Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Thüringen