Thüringen · Gültig ab 01.12.2024
Mietobergrenze Kommunales Jobcenter Schmalkalden-Meiningen
Für eine Person erkennt das Kommunales Jobcenter Schmalkalden-Meiningen eine Bruttokaltmiete von 333,00 € bis 339,30 € als angemessen an, für zwei Personen 382,80 € bis 407,40 €, je nach Wohnort.
Liegt Ihre Miete im Rahmen?
- Richtwert
- –
- 1,5-fach (Karenzzeit)
- –
Die Kosten der Unterkunft setzen sich aus der Grundmiete und den kalten Betriebskosten zusammen (Brutto-Kaltmieten). Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.
Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße
Richtwerte pro Monat. Quelle: Kreistag beschließt Richtwerte für Kosten der Unterkunft (Angemessenheitsrichtwerte für Kosten der Unterkunft, Brutto-Kaltmieten; Konzept 2024).
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | jede weitere |
|---|---|---|---|---|---|---|
| MeiningenMeiningen, Grabfeld, Rhönblick, Verwaltungsgemeinschaft Hohe Rhön, Verwaltungsgemeinschaft Dolmar-Salzbrücke, Verwaltungsgemeinschaft Wasungen Amt Samt | 333,45 € | 407,40 € | 483,00 € | 608,40 € | 732,90 € | + 104,70 € |
| SchmalkaldenErfüllende Gemeinde Breitungen, Brotterode-Trusetal, Floh-Seligenthal, Schmalkalden, Steinbach-Hallenberg | 333,00 € | 382,80 € | 502,50 € | 610,20 € | 705,60 € | + 100,80 € |
| Zella-MehlisZella-Mehlis, Oberhof | 339,30 € | 397,80 € | 546,75 € | 644,40 € | 769,65 € | + 109,95 € |
Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen |
|---|---|---|---|---|---|
| Meiningen | 500,18 € | 611,10 € | 724,50 € | 912,60 € | 1.099,35 € |
| Schmalkalden | 499,50 € | 574,20 € | 753,75 € | 915,30 € | 1.058,40 € |
| Zella-Mehlis | 508,95 € | 596,70 € | 820,13 € | 966,60 € | 1.154,48 € |
Quelle: Kreistag beschließt Richtwerte für Kosten der Unterkunft (Angemessenheitsrichtwerte für Kosten der Unterkunft, Brutto-Kaltmieten; Konzept 2024), gültig ab 01.12.2024. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Kommunales Jobcenter Schmalkalden-Meiningen.
So lesen Sie die Werte
- Die Kosten der Unterkunft setzen sich aus der Grundmiete und den kalten Betriebskosten zusammen (Brutto-Kaltmieten).
- Die neueste amtlich veröffentlichte Tabelle gilt seit 01.12.2024 (Kreistagsbeschluss vom 07.11.2024, für alle Neu- und Folgeanträge sowie Zusicherungsverfahren bei Umzügen). Für die Anwendung der Richtwerte ist nicht die Wohnfläche, sondern nur die Anzahl der Personen je Bedarfsgemeinschaft maßgeblich. Für Haushalte ab 6 Personen werden keine Richtwerte abgeleitet; hier erfolgt eine Einzelfallprüfung.
- Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).
Wenn die Miete höher ist
- Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
- Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
- Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).
Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Miete beim Kommunales Jobcenter Schmalkalden-Meiningen sein?
Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 333,00 € bis 339,30 €, für zwei Personen 382,80 € bis 407,40 €, je nach Wohnort (gültig ab 01.12.2024). Quelle: Kreistag beschließt Richtwerte für Kosten der Unterkunft (Angemessenheitsrichtwerte für Kosten der Unterkunft, Brutto-Kaltmieten; Konzept 2024).
Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?
Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).
Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?
Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).
Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Thüringen
- Jobcenter Erfurt
- Jobcenter Gera
- jenarbeit – Jobcenter der Stadt Jena
- Jobcenter Suhl
- Jobcenter Weimar
- Jobcenter Landkreis Eichsfeld (Grundsicherungsamt)
- Jobcenter Wartburgkreis
- Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis
- Jobcenter Kyffhäuserkreis
- Jobcenter im Landkreis Gotha
- Jobcenter Sömmerda
- Jobcenter Ilm-Kreis
- Jobcenter Weimarer Land
- Jobcenter Landkreis Sonneberg
- Jobcenter Saale-Holzland-Kreis
- Jobcenter Greiz
- Jobcenter Altenburger Land