Thüringen · Gültig ab 01.01.2025
Mietobergrenze Jobcenter Ilm-Kreis
Für eine Person erkennt das Jobcenter Ilm-Kreis eine Bruttokaltmiete von 361,00 € bis 408,00 € als angemessen an, für zwei Personen 437,00 € bis 493,00 €, je nach Wohnort.
Liegt Ihre Miete im Rahmen?
- Richtwert
- –
- 1,5-fach (Karenzzeit)
- –
Angemessen ist das Produkt aus Wohnfläche und Quadratmeterpreis für Grundmiete und Betriebskosten (ohne Heizung und Warmwasser, sogenannte kalte Betriebskosten), also die Brutto-Kaltmiete; die Werte folgen den Höchstbeträgen des Wohngeldgesetzes (§ 12 WoGG). Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.
Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße
Richtwerte pro Monat. Quelle: Verwaltungsvorschrift des Ilm-Kreises zur Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft nach dem SGB II und SGB XII – Unterkunftsrichtlinie Ilm-Kreis – vom 01. September 2014 in der Fassung der 7. Änderung vom 19.11.2024.
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | jede weitere |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mietstufe I | 361,00 € | 437,00 € | 521,00 € | 608,00 € | 694,00 € | + 82,00 € |
| Mietstufe IIArnstadt, Ilmenau | 408,00 € | 493,00 € | 587,00 € | 686,00 € | 782,00 € | + 94,00 € |
Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen |
|---|---|---|---|---|---|
| Mietstufe I | 541,50 € | 655,50 € | 781,50 € | 912,00 € | 1.041,00 € |
| Mietstufe II | 612,00 € | 739,50 € | 880,50 € | 1.029,00 € | 1.173,00 € |
Quelle: Verwaltungsvorschrift des Ilm-Kreises zur Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft nach dem SGB II und SGB XII – Unterkunftsrichtlinie Ilm-Kreis – vom 01. September 2014 in der Fassung der 7. Änderung vom 19.11.2024, gültig ab 01.01.2025. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Ilm-Kreis.
So lesen Sie die Werte
- Angemessen ist das Produkt aus Wohnfläche und Quadratmeterpreis für Grundmiete und Betriebskosten (ohne Heizung und Warmwasser, sogenannte kalte Betriebskosten), also die Brutto-Kaltmiete; die Werte folgen den Höchstbeträgen des Wohngeldgesetzes (§ 12 WoGG).
- Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 48 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 90 m², 5 Personen 105 m², jede weitere Person 15 m².
- Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen, soweit sie angemessen sind; Maßstab sind die Werte des bundesweiten Heizspiegels (Spalte „bei erhöhtem Verbrauch“).
- Mietstufe I gilt für alle Gemeinden des Ilm-Kreises außer Arnstadt und Ilmenau (Mietstufe II). Die Richtlinie koppelt die Werte an die Wohngeldtabelle (§ 12 WoGG) in der jeweils geltenden Fassung; die Tabelle ab 01.01.2025 ist die zuletzt veröffentlichte. Die Richtlinie setzt in derselben Tabelle zusätzlich eine Klimakomponente fest (19,20 / 24,80 / 29,60 / 34,40 / 39,20 € für 1 bis 5 Personen, je weitere Person 4,80 €), ohne eine Bedingung dafür zu nennen; sie ist in den hier genannten Beträgen nicht enthalten, die anerkannte Miete kann also entsprechend höher liegen. Bei behinderungsbedingtem Mehrbedarf werden 15 m² zusätzlich anerkannt. Abweichungen im Einzelfall sind möglich.
- Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).
Wenn die Miete höher ist
- Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
- Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
- Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).
Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Ilm-Kreis sein?
Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 361,00 € bis 408,00 €, für zwei Personen 437,00 € bis 493,00 €, je nach Wohnort (gültig ab 01.01.2025). Quelle: Verwaltungsvorschrift des Ilm-Kreises zur Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft nach dem SGB II und SGB XII – Unterkunftsrichtlinie Ilm-Kreis – vom 01. September 2014 in der Fassung der 7. Änderung vom 19.11.2024.
Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?
Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).
Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?
Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).
Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?
Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen, soweit sie angemessen sind; Maßstab sind die Werte des bundesweiten Heizspiegels (Spalte „bei erhöhtem Verbrauch“).
Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Thüringen
- Jobcenter Erfurt
- Jobcenter Gera
- jenarbeit – Jobcenter der Stadt Jena
- Jobcenter Suhl
- Jobcenter Weimar
- Jobcenter Landkreis Eichsfeld (Grundsicherungsamt)
- Jobcenter Wartburgkreis
- Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis
- Jobcenter Kyffhäuserkreis
- Kommunales Jobcenter Schmalkalden-Meiningen
- Jobcenter im Landkreis Gotha
- Jobcenter Sömmerda
- Jobcenter Weimarer Land
- Jobcenter Landkreis Sonneberg
- Jobcenter Saale-Holzland-Kreis
- Jobcenter Greiz
- Jobcenter Altenburger Land