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Thüringen

Mietobergrenze Jobcenter Weimar

Für eine Person erkennt das Jobcenter Weimar eine Bruttokaltmiete von 426,00 € als angemessen an, für zwei Personen 516,00 €.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Grundmiete zuzüglich kalter Nebenkosten (Spalte „Grundmiete + kalte Nebenkosten“, darin 1,25 €/m² für Nebenkosten enthalten); Heizkosten werden gesondert nach dem Bundesheizkostenspiegel beurteilt. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Weimarer Ortsrecht 55.3: Arbeitshilfe KdU – Handlungsleitende Empfehlungen zur Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung bei der Grundsicherung nach dem SGB II und SGB XII (Fassung der 8. Änderung, EL 2020), Anlage 3 „Richtwerte für die Ermessensausübung“ (gültig ab 01.01.2016).

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personenjede weitere
Gesamtes Gebiet426,00 €516,00 €614,00 €716,00 €818,00 €+ 99,00 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen
Gesamtes Gebiet639,00 €774,00 €921,00 €1.074,00 €1.227,00 €

Quelle: Weimarer Ortsrecht 55.3: Arbeitshilfe KdU – Handlungsleitende Empfehlungen zur Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung bei der Grundsicherung nach dem SGB II und SGB XII (Fassung der 8. Änderung, EL 2020), Anlage 3 „Richtwerte für die Ermessensausübung“ (gültig ab 01.01.2016). Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Weimar.

So lesen Sie die Werte

  • Grundmiete zuzüglich kalter Nebenkosten (Spalte „Grundmiete + kalte Nebenkosten“, darin 1,25 €/m² für Nebenkosten enthalten); Heizkosten werden gesondert nach dem Bundesheizkostenspiegel beurteilt.
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 45 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 90 m², 5 Personen 105 m², jede weitere Person 15 m².
  • Heizkosten werden gesondert nach dem Bundesheizkostenspiegel beurteilt.
  • Die Tabelle ist mit „Anlage 3 (gültig ab 01.01.2016)“ überschrieben und stammt aus einer Arbeitshilfe mit Änderungsstand 2020; eine neuere Tabelle veröffentlicht die Stadt nicht. Die Beträge sind Orientierungswerte: Liegen die tatsächlichen Kosten darüber, wird im Einzelfall über die Angemessenheit entschieden. Die Arbeitshilfe gilt für SGB II und SGB XII.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Weimar sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 426,00 €, für zwei Personen 516,00 €. Quelle: Weimarer Ortsrecht 55.3: Arbeitshilfe KdU – Handlungsleitende Empfehlungen zur Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung bei der Grundsicherung nach dem SGB II und SGB XII (Fassung der 8. Änderung, EL 2020), Anlage 3 „Richtwerte für die Ermessensausübung“ (gültig ab 01.01.2016).

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Heizkosten werden gesondert nach dem Bundesheizkostenspiegel beurteilt.

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