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Thüringen · Gültig ab 01.04.2025

Mietobergrenze Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis

Für eine Person erkennt das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis eine Bruttokaltmiete von 323,55 € bis 346,50 € als angemessen an, für zwei Personen 402,60 € bis 417,60 €, je nach Wohnort.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Wohnort
Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Brutto-Kaltmiete: Kaltmiete zuzüglich kalter Betriebskosten, ohne Heizkosten. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung in den Rechtskreisen SGB II und SGB XII (Richtlinie KdU), 8. Auflage.

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personenjede weitere
MühlhausenMühlhausen, Südeichsfeld, Unstrut-Hainich, Vogtei, Nottertal-Heilinger-Höhen, Unstruttal323,55 €402,60 €474,00 €573,30 €677,25 €+ 96,75 €
Bad LangensalzaBad Langensalza, Herbsleben, Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt346,50 €417,60 €516,00 €623,70 €759,15 €+ 108,45 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen
Mühlhausen485,33 €603,90 €711,00 €859,95 €1.015,88 €
Bad Langensalza519,75 €626,40 €774,00 €935,55 €1.138,73 €

Quelle: Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung in den Rechtskreisen SGB II und SGB XII (Richtlinie KdU), 8. Auflage, gültig ab 01.04.2025. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis.

So lesen Sie die Werte

  • Brutto-Kaltmiete: Kaltmiete zuzüglich kalter Betriebskosten, ohne Heizkosten.
  • Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe anerkannt, soweit angemessen; Vergleichswert ist der bundesweite Heizkostenspiegel (Spalte "zu hoch").
  • Die Richtlinie (8. Auflage) gilt seit dem 01.04.2025 für SGB II und SGB XII. Die Gebiete sind die beiden Mittelbereiche Mühlhausen und Bad Langensalza.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 323,55 € bis 346,50 €, für zwei Personen 402,60 € bis 417,60 €, je nach Wohnort (gültig ab 01.04.2025). Quelle: Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung in den Rechtskreisen SGB II und SGB XII (Richtlinie KdU), 8. Auflage.

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe anerkannt, soweit angemessen; Vergleichswert ist der bundesweite Heizkostenspiegel (Spalte "zu hoch").

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