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Thüringen · Gültig ab 01.02.2026

Mietobergrenze Jobcenter Weimarer Land

Für eine Person erkennt das Jobcenter Weimarer Land eine Kaltmiete von 370,00 € als angemessen an, für zwei Personen 480,00 €.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Personen im Haushalt
Richtwert
–

Die Seite nennt "angemessene Kosten für Unterkunft (ohne Heizung)", zuzüglich Heizkosten; ob die kalten Betriebskosten enthalten sind, wird nicht ausdrücklich gesagt. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Kaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Angemessene Unterkunftskosten in € (Übersicht Angemessenheit KdU, Grafik) zur Seite "Angemessenheit der Kosten für Unterkunft" des Jobcenters Weimarer Land.

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen
Gesamtes Gebiet370,00 €480,00 €640,00 €750,00 €930,00 €

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs gilt eine Obergrenze beim Eineinhalbfachen der als angemessen geltenden Aufwendungen für die Unterkunft (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II). Die Quelle sagt nicht, ob ihre Werte die kalten Betriebskosten enthalten; die Obergrenze lässt sich deshalb aus dieser Tabelle allein nicht berechnen.

Quelle: Angemessene Unterkunftskosten in € (Übersicht Angemessenheit KdU, Grafik) zur Seite "Angemessenheit der Kosten für Unterkunft" des Jobcenters Weimarer Land, gültig ab 01.02.2026. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Weimarer Land.

So lesen Sie die Werte

  • Die Seite nennt "angemessene Kosten für Unterkunft (ohne Heizung)", zuzüglich Heizkosten; ob die kalten Betriebskosten enthalten sind, wird nicht ausdrücklich gesagt.
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 45 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 90 m², 5 Personen 105 m², jede weitere Person 15 m².
  • Heizkosten werden zusätzlich anerkannt und entsprechend dem aktuellen Heizkostenspiegel geprüft und jährlich angepasst.
  • Die Mietobergrenzen gelten nach Angabe des Jobcenters seit dem 01.02.2026 für den Kreis Weimarer Land (§ 22 SGB II und § 35 SGB XII). Für jede weitere Person erfolgt laut Grafik eine Einzelfallprüfung (Wohnfläche +15 m²).
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Weimarer Land sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Kaltmiete von 370,00 €, für zwei Personen 480,00 € (gültig ab 01.02.2026). Quelle: Angemessene Unterkunftskosten in € (Übersicht Angemessenheit KdU, Grafik) zur Seite "Angemessenheit der Kosten für Unterkunft" des Jobcenters Weimarer Land.

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Heizkosten werden zusätzlich anerkannt und entsprechend dem aktuellen Heizkostenspiegel geprüft und jährlich angepasst.

Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Thüringen