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Thüringen

Jobcenter Saale-Orla-Kreis

Zuständig für 59 Städte und Gemeinden mit rund 77.341 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Saale-Orla-Kreis
Pahlhornstraße 6
07907 Schleiz
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Erreichbarkeit
Mo 8–12 Uhr; Do 8–12 und 13–17 Uhr. Darüber hinaus sind wir in der Dienststelle Pößneck (Wohlfahrtstr. 3-5, 07381 Pößneck) wie folgt für Sie da: Di. 8-12 Uhr und 13-17 Uhr, Fr. 8-12 Uhr.
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 3663 434-259
Website des Jobcenters
arbeitsagentur.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Saale-Orla-Kreis zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Saale-Orla-Kreis?

Anschrift: Pahlhornstraße 6, 07907 Schleiz. Telefon: +49 3663 434-250. Erreichbarkeit: Mo 8–12 Uhr; Do 8–12 und 13–17 Uhr. Darüber hinaus sind wir in der Dienststelle Pößneck (Wohlfahrtstr. 3-5, 07381 Pößneck) wie folgt für Sie da: Di. 8-12 Uhr und 13-17 Uhr, Fr. 8-12 Uhr..

Für welche Orte ist das Jobcenter Saale-Orla-Kreis zuständig?

Für 59 Städte und Gemeinden, darunter Pößneck, Neustadt an der Orla, Schleiz, Bad Lobenstein, Rosenthal am Rennsteig, Triptis, Tanna, Saalburg-Ebersdorf und weitere.

Hat das Jobcenter Saale-Orla-Kreis weitere Standorte?

Ja, einen weiteren Standort: Standort Pößneck, Pößneck.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift beim Jobcenter, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG). Zuständig ist Jobcenter Saale-Orla-Kreis, wenn es den Bescheid erlassen hat.

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