Pößneck · Saale-Orla-Kreis · 11.960 Einwohner
Jobcenter für Pößneck
Zuständig ist das Jobcenter Saale-Orla-Kreis mit Sitz in Schleiz. In Pößneck gibt es einen Standort.
Postleitzahlen in Pößneck: 07381
Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Altenburg
Standort in Pößneck
- Standort PößneckWohlfarthstraße 3-5, 07381 Pößneck
Jobcenter Saale-Orla-Kreis
- Anschrift
- Jobcenter Saale-Orla-Kreis
Pahlhornstraße 6
07907 Schleiz
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3663 434-250
- Erreichbarkeit
- Mo 8–12 Uhr; Do 8–12 und 13–17 Uhr. Darüber hinaus sind wir in der Dienststelle Pößneck (Wohlfahrtstr. 3-5, 07381 Pößneck) wie folgt für Sie da: Di. 8-12 Uhr und 13-17 Uhr, Fr. 8-12 Uhr.
- Online
- jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit - Fax
- +49 3663 434-259
- Website des Jobcenters
- arbeitsagentur.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jobcenter ist für Pößneck zuständig?
Für Pößneck (Saale-Orla-Kreis) ist das Jobcenter Saale-Orla-Kreis zuständig, Pahlhornstraße 6, 07907 Schleiz, Telefon +49 3663 434-250.
Gibt es ein Jobcenter in Pößneck?
Ja. Das Jobcenter Saale-Orla-Kreis hat in Pößneck einen Standort: Standort Pößneck, Wohlfarthstraße 3-5, 07381 Pößneck.
Welche Postleitzahlen gehören zu Pößneck?
Zur Gemeinde Pößneck gehören die Postleitzahlen 07381. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Jobcenter Saale-Orla-Kreis erreichbar?
Erreichbarkeit: Mo 8–12 Uhr; Do 8–12 und 13–17 Uhr. Darüber hinaus sind wir in der Dienststelle Pößneck (Wohlfahrtstr. 3-5, 07381 Pößneck) wie folgt für Sie da: Di. 8-12 Uhr und 13-17 Uhr, Fr. 8-12 Uhr..
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).