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Thüringen

Jobcenter Wartburgkreis

Zuständig für 30 Städte und Gemeinden mit rund 154.957 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Wartburgkreis
Erzberger Allee 12
36433 Bad Salzungen
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Erreichbarkeit
Mo, Mi, Fr 8–13 Uhr; Do 8–13 und 14–18 Uhr. Di. nur mit Termin; Do. ab 14:00 Uhr für Kunden in Arbeit, Aus- und Weiterbildung. Nutzen Sie für den Kontakt www.jobcenter-wartburgkreis.de
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 3695 662-253
Website des Jobcenters
jobcenter-wartburgkreis.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Wartburgkreis zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Wartburgkreis?

Anschrift: Erzberger Allee 12, 36433 Bad Salzungen. Telefon: +49 3695 662-480. Erreichbarkeit: Mo, Mi, Fr 8–13 Uhr; Do 8–13 und 14–18 Uhr. Di. nur mit Termin; Do. ab 14:00 Uhr für Kunden in Arbeit, Aus- und Weiterbildung. Nutzen Sie für den Kontakt www.jobcenter-wartburgkreis.de.

Für welche Orte ist das Jobcenter Wartburgkreis zuständig?

Für 30 Städte und Gemeinden, darunter Eisenach, Bad Salzungen, Gerstungen, Bad Liebenstein, Dermbach, Wutha-Farnroda, Werra-Suhl-Tal, Hörselberg-Hainich und weitere.

Hat das Jobcenter Wartburgkreis weitere Standorte?

Ja, einen weiteren Standort: Standort Eisenach, Eisenach.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift beim Jobcenter, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG). Zuständig ist Jobcenter Wartburgkreis, wenn es den Bescheid erlassen hat.

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