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Eisenach · Wartburgkreis · 40.747 Einwohner

Jobcenter für Eisenach

Zuständig ist das Jobcenter Wartburgkreis mit Sitz in Bad Salzungen. In Eisenach gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Eisenach: 99817

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Gotha

Standort in Eisenach

  • Standort EisenachErnst-Thälmann-Straße 86, 99817 Eisenach

Jobcenter Wartburgkreis

Anschrift
Jobcenter Wartburgkreis
Erzberger Allee 12
36433 Bad Salzungen
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Erreichbarkeit
Mo, Mi, Fr 8–13 Uhr; Do 8–13 und 14–18 Uhr. Di. nur mit Termin; Do. ab 14:00 Uhr für Kunden in Arbeit, Aus- und Weiterbildung. Nutzen Sie für den Kontakt www.jobcenter-wartburgkreis.de
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 3695 662-253
Website des Jobcenters
jobcenter-wartburgkreis.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Eisenach zuständig?

Für Eisenach (Wartburgkreis) ist das Jobcenter Wartburgkreis zuständig, Erzberger Allee 12, 36433 Bad Salzungen, Telefon +49 3695 662-480.

Gibt es ein Jobcenter in Eisenach?

Ja. Das Jobcenter Wartburgkreis hat in Eisenach einen Standort: Standort Eisenach, Ernst-Thälmann-Straße 86, 99817 Eisenach.

Welche Postleitzahlen gehören zu Eisenach?

Zur Gemeinde Eisenach gehören die Postleitzahlen 99817. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Wartburgkreis erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo, Mi, Fr 8–13 Uhr; Do 8–13 und 14–18 Uhr. Di. nur mit Termin; Do. ab 14:00 Uhr für Kunden in Arbeit, Aus- und Weiterbildung. Nutzen Sie für den Kontakt www.jobcenter-wartburgkreis.de.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).