Thüringen
Jobcenter Greiz
Zuständig für 42 Städte und Gemeinden mit rund 93.707 Einwohnern. Kommunales Jobcenter: Die Kommune ist als zugelassener Träger allein zuständig (§ 6a SGB II).
Kontakt
- Anschrift
- Jobcenter Greiz
Dr.-Rathenau-Platz 11
07973 Greiz
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3661 876 9250
- Erreichbarkeit
- telefonisch Mo, Fr 9–13 Uhr, Di 9–12 Uhr und 13–17 Uhr, Mi 13–16 Uhr, Do 9–12 Uhr und 13–18 Uhr; persönliche Vorsprachen mit Termin oder auf Einladung
- Fax
- +49 3661 876 77901
- Website des Jobcenters
- landkreis-greiz.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Weitere Standorte
- Jobcenter Greiz, Standort GeraPuschkinplatz 4, 07545 GeraDienststelle ohne Postanschrift; Kundentelefon 036628/5805-550
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Jobcenter Greiz zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.
- Greiz19.766 Einw.
- Zeulenroda-Triebes15.677 Einw.
- Weida7.939 Einw.
- Berga-Wünschendorf5.840 Einw.
- Ronneburg4.971 Einw.
- Mohlsdorf-Teichwolframsdorf4.447 Einw.
- Langenwetzendorf3.942 Einw.
- Bad Köstritz3.651 Einw.
- Kraftsdorf3.646 Einw.
- Auma-Weidatal3.324 Einw.
- Münchenbernsdorf2.842 Einw.
- Harth-Pöllnitz2.622 Einw.
- Hohenleuben1.373 Einw.
- Großenstein1.169 Einw.
- Seelingstädt1.147 Einw.
- Pölzig1.060 Einw.
- Brahmenau904 Einw.
- Langenwolschendorf749 Einw.
- Zedlitz709 Einw.
- Rückersdorf674 Einw.
- Braunichswalde611 Einw.
- Caaschwitz610 Einw.
- Saara577 Einw.
- Bocka481 Einw.
- Kauern444 Einw.
- Lindenkreuz431 Einw.
- Linda b. Weida416 Einw.
- Korbußen411 Einw.
- Paitzdorf405 Einw.
- Hundhaupten329 Einw.
- Endschütz323 Einw.
- Reichstädt318 Einw.
- Weißendorf307 Einw.
- Crimla268 Einw.
- Lederhose261 Einw.
- Schwarzbach218 Einw.
- Bethenhausen210 Einw.
- Hilbersdorf194 Einw.
- Schwaara130 Einw.
- Gauern121 Einw.
- Teichwitz97 Einw.
- Hirschfeld93 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Zuständiges Sozialgericht
Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Jobcenter Greiz?
Anschrift: Dr.-Rathenau-Platz 11, 07973 Greiz. Telefon: +49 3661 876 9250. Erreichbarkeit: telefonisch Mo, Fr 9–13 Uhr, Di 9–12 Uhr und 13–17 Uhr, Mi 13–16 Uhr, Do 9–12 Uhr und 13–18 Uhr; persönliche Vorsprachen mit Termin oder auf Einladung. E-Mail: jobcenter@landkreis-greiz.de.
Für welche Orte ist das Jobcenter Greiz zuständig?
Für 42 Städte und Gemeinden, darunter Greiz, Zeulenroda-Triebes, Weida, Berga-Wünschendorf, Ronneburg, Mohlsdorf-Teichwolframsdorf, Langenwetzendorf, Bad Köstritz und weitere.
Hat das Jobcenter Greiz weitere Standorte?
Ja, einen weiteren Standort: Jobcenter Greiz, Standort Gera, Gera.
Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?
Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift beim Jobcenter, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG). Zuständig ist Jobcenter Greiz, wenn es den Bescheid erlassen hat.
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