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Thüringen

Jobcenter Greiz

Zuständig für 42 Städte und Gemeinden mit rund 93.707 Einwohnern. Kommunales Jobcenter: Die Kommune ist als zugelassener Träger allein zuständig (§ 6a SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Greiz
Dr.-Rathenau-Platz 11
07973 Greiz
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Erreichbarkeit
telefonisch Mo, Fr 9–13 Uhr, Di 9–12 Uhr und 13–17 Uhr, Mi 13–16 Uhr, Do 9–12 Uhr und 13–18 Uhr; persönliche Vorsprachen mit Termin oder auf Einladung
Fax
+49 3661 876 77901
Website des Jobcenters
landkreis-greiz.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Greiz zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Greiz?

Anschrift: Dr.-Rathenau-Platz 11, 07973 Greiz. Telefon: +49 3661 876 9250. Erreichbarkeit: telefonisch Mo, Fr 9–13 Uhr, Di 9–12 Uhr und 13–17 Uhr, Mi 13–16 Uhr, Do 9–12 Uhr und 13–18 Uhr; persönliche Vorsprachen mit Termin oder auf Einladung. E-Mail: jobcenter@landkreis-greiz.de.

Für welche Orte ist das Jobcenter Greiz zuständig?

Für 42 Städte und Gemeinden, darunter Greiz, Zeulenroda-Triebes, Weida, Berga-Wünschendorf, Ronneburg, Mohlsdorf-Teichwolframsdorf, Langenwetzendorf, Bad Köstritz und weitere.

Hat das Jobcenter Greiz weitere Standorte?

Ja, einen weiteren Standort: Jobcenter Greiz, Standort Gera, Gera.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift beim Jobcenter, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG). Zuständig ist Jobcenter Greiz, wenn es den Bescheid erlassen hat.

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