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Zeulenroda-Triebes · Landkreis Greiz · 15.677 Einwohner

Jobcenter für Zeulenroda-Triebes

Zuständig ist das Jobcenter Greiz mit Sitz in Greiz.

Postleitzahlen in Zeulenroda-Triebes: 07937, 07950

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Altenburg

Jobcenter Greiz

Anschrift
Jobcenter Greiz
Dr.-Rathenau-Platz 11
07973 Greiz
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Erreichbarkeit
telefonisch Mo, Fr 9–13 Uhr, Di 9–12 Uhr und 13–17 Uhr, Mi 13–16 Uhr, Do 9–12 Uhr und 13–18 Uhr; persönliche Vorsprachen mit Termin oder auf Einladung
Fax
+49 3661 876 77901
Website des Jobcenters
landkreis-greiz.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Zeulenroda-Triebes zuständig?

Für Zeulenroda-Triebes (Landkreis Greiz) ist das Jobcenter Greiz zuständig, Dr.-Rathenau-Platz 11, 07973 Greiz, Telefon +49 3661 876 9250.

Welche Postleitzahlen gehören zu Zeulenroda-Triebes?

Zur Gemeinde Zeulenroda-Triebes gehören die Postleitzahlen 07937, 07950. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Greiz erreichbar?

Erreichbarkeit: telefonisch Mo, Fr 9–13 Uhr, Di 9–12 Uhr und 13–17 Uhr, Mi 13–16 Uhr, Do 9–12 Uhr und 13–18 Uhr; persönliche Vorsprachen mit Termin oder auf Einladung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).