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Sachsen-Anhalt · Gültig ab 01.02.2026

Mietobergrenze Jobcenter Halle

Für eine Person erkennt das Jobcenter Halle eine Bruttokaltmiete von 397,00 € als angemessen an, für zwei Personen 442,80 €.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Bruttokaltmiete (Grundmiete + kalte Betriebskosten); Heizkosten werden gesondert geprüft. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Pressemitteilung der Stadt Halle (Saale) „Jobcenter und Sozialamt übernehmen ab Februar höhere Mieten“ vom 04.02.2026 (Richtwerte Bruttokaltmiete 2026).

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personenjede weitere
Gesamtes Gebiet397,00 €442,80 €529,90 €636,00 €815,40 €+ 90,60 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen
Gesamtes Gebiet595,50 €664,20 €794,85 €954,00 €1.223,10 €

Quelle: Pressemitteilung der Stadt Halle (Saale) „Jobcenter und Sozialamt übernehmen ab Februar höhere Mieten“ vom 04.02.2026 (Richtwerte Bruttokaltmiete 2026), gültig ab 01.02.2026. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Halle.

So lesen Sie die Werte

  • Bruttokaltmiete (Grundmiete + kalte Betriebskosten); Heizkosten werden gesondert geprüft.
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 70 m², 4 Personen 80 m², 5 Personen 90 m², jede weitere Person 10 m².
  • Die Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen, soweit sie nicht sittenwidrig niedrig oder unangemessen hoch sind; geprüft wird anhand des Bundesheizspiegels.
  • Die Wohnflächen sind in der Quelle als „angemessene Wohnfläche für Heizkosten“ ausgewiesen. Für Menschen in besonderen Wohnformen bzw. Lebenslagen gelten weiterhin Ausnahmen von den Obergrenzen.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Halle sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 397,00 €, für zwei Personen 442,80 € (gültig ab 01.02.2026). Quelle: Pressemitteilung der Stadt Halle (Saale) „Jobcenter und Sozialamt übernehmen ab Februar höhere Mieten“ vom 04.02.2026 (Richtwerte Bruttokaltmiete 2026).

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Die Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen, soweit sie nicht sittenwidrig niedrig oder unangemessen hoch sind; geprüft wird anhand des Bundesheizspiegels.

Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Sachsen-Anhalt