Sachsen-Anhalt · Gültig ab 01.05.2024
Mietobergrenze Jobcenter Dessau-Roßlau
Für eine Person erkennt das Jobcenter Dessau-Roßlau eine Bruttokaltmiete von 390,00 € als angemessen an, für zwei Personen 450,00 €.
Liegt Ihre Miete im Rahmen?
- Richtwert
- –
- 1,5-fach (Karenzzeit)
- –
Höchstwert = Nettokaltmiete + Betriebskosten (die Seite weist beide Anteile einzeln aus); Heizkosten sind nicht enthalten. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.
Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße
Richtwerte pro Monat. Quelle: Aufwendungen für Unterkunft und Heizung – Höchstbeträge für angemessene Nettokaltmieten und Betriebskosten ab 01.05.2024 (Stadt Dessau-Roßlau, schlüssiges Konzept, Stadtratsbeschluss BV/112/2024/V-50).
| 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | 6 Personen | jede weitere | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtes Gebiet | 390,00 € | 450,00 € | 552,00 € | 641,00 € | 759,00 € | 793,00 € | + 81,00 € |
Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:
| 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | 6 Personen | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtes Gebiet | 585,00 € | 675,00 € | 828,00 € | 961,50 € | 1.138,50 € | 1.189,50 € |
Quelle: Aufwendungen für Unterkunft und Heizung – Höchstbeträge für angemessene Nettokaltmieten und Betriebskosten ab 01.05.2024 (Stadt Dessau-Roßlau, schlüssiges Konzept, Stadtratsbeschluss BV/112/2024/V-50), gültig ab 01.05.2024. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Dessau-Roßlau.
So lesen Sie die Werte
- Höchstwert = Nettokaltmiete + Betriebskosten (die Seite weist beide Anteile einzeln aus); Heizkosten sind nicht enthalten.
- Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 85 m², 5 Personen 95 m², 6 Personen 105 m², 7 Personen 115 m², 8 Personen 125 m².
- Die Höchstwerte für die Heizkosten bemessen sich nach dem jeweils gültigen bundesweiten Heizspiegel.
- Die neueste amtlich veröffentlichte Tabelle gilt seit 01.05.2024. Die Werte gelten nach Angabe der Stadt für die Kosten der Unterkunft nach SGB II und SGB XII und wurden zum 01.05.2024 auf Grundlage eines schlüssigen Konzepts neu festgesetzt. Je weitere Person gelten zusätzlich 10,00 m² Wohnfläche. Die Stadt nennt zusätzlich die Aufteilung des Höchstwertes in Nettokaltmiete und Betriebskosten.
- Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).
Wenn die Miete höher ist
- Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
- Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
- Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).
Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Dessau-Roßlau sein?
Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 390,00 €, für zwei Personen 450,00 € (gültig ab 01.05.2024). Quelle: Aufwendungen für Unterkunft und Heizung – Höchstbeträge für angemessene Nettokaltmieten und Betriebskosten ab 01.05.2024 (Stadt Dessau-Roßlau, schlüssiges Konzept, Stadtratsbeschluss BV/112/2024/V-50).
Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?
Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).
Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?
Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).
Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?
Die Höchstwerte für die Heizkosten bemessen sich nach dem jeweils gültigen bundesweiten Heizspiegel.
Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Sachsen-Anhalt
- Jobcenter Halle
- Jobcenter Landeshauptstadt Magdeburg
- Jobcenter Altmarkkreis Salzwedel
- Jobcenter Anhalt-Bitterfeld
- Jobcenter Börde
- Jobcenter Burgenlandkreis
- KoBa Harz – Kommunale Beschäftigungsagentur Jobcenter Landkreis Harz
- Jobcenter Jerichower Land
- Jobcenter Mansfeld-Südharz
- Eigenbetrieb für Arbeit – Jobcenter Saalekreis
- Jobcenter Salzlandkreis
- Jobcenter Stendal
- Jobcenter Wittenberg