Sachsen-Anhalt · Gültig ab 01.01.2025
Mietobergrenze Jobcenter Salzlandkreis
Für eine Person erkennt das Jobcenter Salzlandkreis eine Bruttokaltmiete von 351,50 € bis 375,00 € als angemessen an, für zwei Personen 394,80 € bis 406,20 €, je nach Wohnort.
Liegt Ihre Miete im Rahmen?
- Richtwert
- –
- 1,5-fach (Karenzzeit)
- –
Maximale Brutto-Kaltmiete (Kaltmiete + Betriebskosten) als Gesamtbetrag; die Müllgebühren sind nicht enthalten und werden je Person zusätzlich gewährt, Heizkosten gesondert. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.
Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße
Richtwerte pro Monat. Quelle: Angemessenheit der Bedarfe für Unterkunft und Heizung des Salzlandkreises (Hinweisblatt, SLK-14-JC-1314), Zeile „Gesamtbetrag“ (maximale Brutto-Kaltmiete).
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | jede weitere |
|---|---|---|---|---|---|---|
| AscherslebenAschersleben, Stadt, Seeland, Stadt | 369,00 € | 397,20 € | 429,10 € | 488,80 € | 559,80 € | + 71,70 € |
| BernburgBernburg (Saale), Stadt, Könnern, Stadt, Nienburg (Saale), Stadt, Saale-Wipper, Verbandsgemeinde | 374,50 € | 406,20 € | 439,60 € | 497,60 € | 521,10 € | + 66,10 € |
| SchönebeckSchönebeck (Elbe), Stadt, Barby, Stadt, Calbe (Saale), Stadt, Bördeland | 351,50 € | 394,80 € | 441,70 € | 496,00 € | 564,30 € | + 64,90 € |
| StaßfurtStaßfurt, Stadt, Hecklingen, Stadt, Egelner Mulde, Verbandsgemeinde | 375,00 € | 405,00 € | 443,80 € | 497,60 € | 589,50 € | + 45,70 € |
Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen |
|---|---|---|---|---|---|
| Aschersleben | 553,50 € | 595,80 € | 643,65 € | 733,20 € | 839,70 € |
| Bernburg | 561,75 € | 609,30 € | 659,40 € | 746,40 € | 781,65 € |
| Schönebeck | 527,25 € | 592,20 € | 662,55 € | 744,00 € | 846,45 € |
| Staßfurt | 562,50 € | 607,50 € | 665,70 € | 746,40 € | 884,25 € |
Quelle: Angemessenheit der Bedarfe für Unterkunft und Heizung des Salzlandkreises (Hinweisblatt, SLK-14-JC-1314), Zeile „Gesamtbetrag“ (maximale Brutto-Kaltmiete), gültig ab 01.01.2025. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Salzlandkreis.
So lesen Sie die Werte
- Maximale Brutto-Kaltmiete (Kaltmiete + Betriebskosten) als Gesamtbetrag; die Müllgebühren sind nicht enthalten und werden je Person zusätzlich gewährt, Heizkosten gesondert.
- Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 70 m², 4 Personen 80 m², 5 Personen 90 m², jede weitere Person 10 m².
- Heizkosten: für alle Vergleichsräume gemäß Heizspiegel für Deutschland.
- Zusätzlich zu den Beträgen werden die Abfallgebühren für die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft nach der Abfallgebührensatzung des Salzlandkreises gewährt. Das Hinweisblatt weist je Vergleichsraum auch Kaltmiete und Betriebskosten einzeln aus; hier ist jeweils der Gesamtbetrag angegeben. Angemessene Wohnfläche jeweils bis zum genannten Wert, je weitere Person + 10 m².
- Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).
Wenn die Miete höher ist
- Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
- Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
- Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).
Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Salzlandkreis sein?
Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 351,50 € bis 375,00 €, für zwei Personen 394,80 € bis 406,20 €, je nach Wohnort (gültig ab 01.01.2025). Quelle: Angemessenheit der Bedarfe für Unterkunft und Heizung des Salzlandkreises (Hinweisblatt, SLK-14-JC-1314), Zeile „Gesamtbetrag“ (maximale Brutto-Kaltmiete).
Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?
Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).
Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?
Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).
Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?
Heizkosten: für alle Vergleichsräume gemäß Heizspiegel für Deutschland.
Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Sachsen-Anhalt
- Jobcenter Dessau-Roßlau
- Jobcenter Halle
- Jobcenter Landeshauptstadt Magdeburg
- Jobcenter Altmarkkreis Salzwedel
- Jobcenter Anhalt-Bitterfeld
- Jobcenter Börde
- Jobcenter Burgenlandkreis
- KoBa Harz – Kommunale Beschäftigungsagentur Jobcenter Landkreis Harz
- Jobcenter Jerichower Land
- Jobcenter Mansfeld-Südharz
- Eigenbetrieb für Arbeit – Jobcenter Saalekreis
- Jobcenter Stendal
- Jobcenter Wittenberg