Sachsen-Anhalt · Gültig ab 01.04.2026
Mietobergrenze Jobcenter Anhalt-Bitterfeld
Für eine Person erkennt das Jobcenter Anhalt-Bitterfeld eine Bruttokaltmiete von 347,50 € bis 388,50 € als angemessen an, für zwei Personen 403,20 € bis 457,80 €, je nach Wohnort.
Liegt Ihre Miete im Rahmen?
- Richtwert
- –
- 1,5-fach (Karenzzeit)
- –
Die veröffentlichte Tabelle weist die „Maximale Brutto-Kaltmiete“ je Bedarfsgemeinschaft aus. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.
Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße
Richtwerte pro Monat. Quelle: Landkreis Anhalt-Bitterfeld: Neue Richtwerte für Bedarfe für Unterkunft (Änderung der Richtlinie zur Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung, Beschluss Sozial-, Gesundheits- und Jobcenterausschuss 09.07.2026).
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | jede weitere |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Vergleichsraum IStadt Zerbst/Anhalt | 347,50 € | 413,40 € | 489,30 € | 508,80 € | 592,20 € | + 65,80 € |
| Vergleichsraum IIStadt Köthen (Anhalt), Stadt Aken (Elbe), Osternienburger Land, Stadt Südliches Anhalt | 359,00 € | 403,20 € | 467,60 € | 522,40 € | 585,90 € | + 65,10 € |
| Vergleichsraum IIIStadt Bitterfeld-Wolfen, Muldestausee, Stadt Raguhn-Jeßnitz, Stadt Sandersdorf-Brehna, Stadt Zörbig | 388,50 € | 457,80 € | 517,30 € | 608,80 € | 656,10 € | + 72,90 € |
Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen |
|---|---|---|---|---|---|
| Vergleichsraum I | 521,25 € | 620,10 € | 733,95 € | 763,20 € | 888,30 € |
| Vergleichsraum II | 538,50 € | 604,80 € | 701,40 € | 783,60 € | 878,85 € |
| Vergleichsraum III | 582,75 € | 686,70 € | 775,95 € | 913,20 € | 984,15 € |
Quelle: Landkreis Anhalt-Bitterfeld: Neue Richtwerte für Bedarfe für Unterkunft (Änderung der Richtlinie zur Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung, Beschluss Sozial-, Gesundheits- und Jobcenterausschuss 09.07.2026), gültig ab 01.04.2026. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Anhalt-Bitterfeld.
So lesen Sie die Werte
- Die veröffentlichte Tabelle weist die „Maximale Brutto-Kaltmiete“ je Bedarfsgemeinschaft aus.
- Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 70 m², 4 Personen 80 m², 5 Personen 90 m², jede weitere Person 10 m².
- Die Werte gelten rückwirkend ab dem 01.04.2026 für Leistungsberechtigte nach SGB II, SGB XII und AsylbLG. In der veröffentlichten Tabelle ist die dritte Zeile versehentlich ebenfalls mit „II“ beschriftet; sie wird hier als Vergleichsraum III geführt, weil die Gemeindezuordnung darunter drei Vergleichsräume nennt. Die Seite des Jobcenters verweist noch auf die Richtlinie in der 4. Änderung ab 19.12.2019.
- Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).
Wenn die Miete höher ist
- Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
- Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
- Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).
Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Anhalt-Bitterfeld sein?
Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 347,50 € bis 388,50 €, für zwei Personen 403,20 € bis 457,80 €, je nach Wohnort (gültig ab 01.04.2026). Quelle: Landkreis Anhalt-Bitterfeld: Neue Richtwerte für Bedarfe für Unterkunft (Änderung der Richtlinie zur Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung, Beschluss Sozial-, Gesundheits- und Jobcenterausschuss 09.07.2026).
Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?
Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).
Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?
Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).
Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Sachsen-Anhalt
- Jobcenter Dessau-Roßlau
- Jobcenter Halle
- Jobcenter Landeshauptstadt Magdeburg
- Jobcenter Altmarkkreis Salzwedel
- Jobcenter Börde
- Jobcenter Burgenlandkreis
- KoBa Harz – Kommunale Beschäftigungsagentur Jobcenter Landkreis Harz
- Jobcenter Jerichower Land
- Jobcenter Mansfeld-Südharz
- Eigenbetrieb für Arbeit – Jobcenter Saalekreis
- Jobcenter Salzlandkreis
- Jobcenter Stendal
- Jobcenter Wittenberg