Sachsen-Anhalt
Jobcenter Halle
Zuständig für Halle (Saale). Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).
Kontakt
- Anschrift
- Jobcenter Halle
Neustädter Passage 6
06122 Halle
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 345 6822-802
- Erreichbarkeit
- Mo 7:30–12:30 Uhr; Di, Mi, Fr 7:30–12 Uhr; Do 7:30–17:30 Uhr. Über unser Online-Kundenportal erreichen Sie uns rund um die Uhr. Für ein persönliches Gespräch vereinbaren Sie bitte einen Termin unter 0345/6822-802.
- Online
- jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit - Fax
- +49 345 6822-820
- Website des Jobcenters
- jobcenter-hallesaale.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Zuständiges Sozialgericht
Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Jobcenter Halle?
Anschrift: Neustädter Passage 6, 06122 Halle. Telefon: +49 345 6822-802. Erreichbarkeit: Mo 7:30–12:30 Uhr; Di, Mi, Fr 7:30–12 Uhr; Do 7:30–17:30 Uhr. Über unser Online-Kundenportal erreichen Sie uns rund um die Uhr. Für ein persönliches Gespräch vereinbaren Sie bitte einen Termin unter 0345/6822-802..
Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?
Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift beim Jobcenter, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG). Zuständig ist Jobcenter Halle, wenn es den Bescheid erlassen hat.
Weitere Jobcenter in Sachsen-Anhalt
- Jobcenter Dessau-Roßlau
- Jobcenter Landeshauptstadt Magdeburg
- Jobcenter Altmarkkreis Salzwedel
- Jobcenter Anhalt-Bitterfeld
- Jobcenter Börde
- Jobcenter Burgenlandkreis
- KoBa Harz – Kommunale Beschäftigungsagentur Jobcenter Landkreis Harz
- Jobcenter Jerichower Land
- Jobcenter Mansfeld-Südharz
- Eigenbetrieb für Arbeit – Jobcenter Saalekreis
- Jobcenter Salzlandkreis
- Jobcenter Stendal
- Jobcenter Wittenberg