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Sachsen-Anhalt

Jobcenter Jerichower Land

Zuständig für 8 Städte und Gemeinden mit rund 88.509 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Jerichower Land
Martin-Luther-Straße 21
39288 Burg
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo, Di, Do, Fr 8–10 Uhr
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 3921 913-444
Website des Jobcenters
jobcenter-jerichower-land.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Jerichower Land zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Jerichower Land?

Anschrift: Martin-Luther-Straße 21, 39288 Burg. Telefon: +49 3921 913-3. Erreichbarkeit: Mo, Di, Do, Fr 8–10 Uhr.

Für welche Orte ist das Jobcenter Jerichower Land zuständig?

Für 8 Städte und Gemeinden, darunter Burg, Genthin, Möckern, Gommern, Biederitz, Möser, Jerichow, Elbe-Parey.

Hat das Jobcenter Jerichower Land weitere Standorte?

Ja, einen weiteren Standort: Standort Genthin, Genthin.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift beim Jobcenter, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG). Zuständig ist Jobcenter Jerichower Land, wenn es den Bescheid erlassen hat.

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