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Sachsen

Jobcenter Erzgebirgskreis

Zuständig für 59 Städte und Gemeinden mit rund 318.394 Einwohnern. Kommunales Jobcenter: Die Kommune ist als zugelassener Träger allein zuständig (§ 6a SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Erzgebirgskreis
Paulus-Jenisius-Straße 43
09456 Annaberg-Buchholz
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Erreichbarkeit
Mo 8–12 Uhr, Di 8–18 Uhr, Mi geschlossen, Do 8–16 Uhr, Fr 8–12 Uhr, Vorsprachen vorrangig nach Terminvereinbarung; Bürgertelefon Mo, Mi, Do 8–16 Uhr, Di 8–18 Uhr, Fr 8–12 Uhr
Fax
+49 3733 831 85 8920
Website des Jobcenters
erzgebirgskreis.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Erzgebirgskreis zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Erzgebirgskreis?

Anschrift: Paulus-Jenisius-Straße 43, 09456 Annaberg-Buchholz. Telefon: +49 3733 831 8888. Erreichbarkeit: Mo 8–12 Uhr, Di 8–18 Uhr, Mi geschlossen, Do 8–16 Uhr, Fr 8–12 Uhr, Vorsprachen vorrangig nach Terminvereinbarung; Bürgertelefon Mo, Mi, Do 8–16 Uhr, Di 8–18 Uhr, Fr 8–12 Uhr. E-Mail: jobcenter.34121@kreis-erz.de.

Für welche Orte ist das Jobcenter Erzgebirgskreis zuständig?

Für 59 Städte und Gemeinden, darunter Aue-Bad Schlema, Annaberg-Buchholz, Marienberg, Schwarzenberg/Erzgeb., Schneeberg, Zwönitz, Stollberg/Erzgeb., Oelsnitz/Erzgeb. und weitere.

Hat das Jobcenter Erzgebirgskreis weitere Standorte?

Ja, 3 weitere Standorte: Verwaltungsstandort Aue - Bad Schlema, Aue-Bad Schlema; Verwaltungsstandort Marienberg, Marienberg; Verwaltungsstandort Stollberg, Stollberg.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter Erzgebirgskreis.

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