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Sachsen

Jobcenter Landkreis Bautzen

Zuständig für 57 Städte und Gemeinden mit rund 292.608 Einwohnern. Kommunales Jobcenter: Die Kommune ist als zugelassener Träger allein zuständig (§ 6a SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Landkreis Bautzen
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Di, Do 8:30–12 Uhr und 13–18 Uhr; Mo, Mi, Fr nach Terminvereinbarung
Website des Jobcenters
landkreis-bautzen.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Landkreis Bautzen zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Landkreis Bautzen?

Anschrift: Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen. Telefon: +49 3591 5251-43900. Erreichbarkeit: Di, Do 8:30–12 Uhr und 13–18 Uhr; Mo, Mi, Fr nach Terminvereinbarung.

Für welche Orte ist das Jobcenter Landkreis Bautzen zuständig?

Für 57 Städte und Gemeinden, darunter Bautzen, Hoyerswerda, Radeberg, Kamenz, Bischofswerda, Ottendorf-Okrilla, Großröhrsdorf, Lauta und weitere.

Hat das Jobcenter Landkreis Bautzen weitere Standorte?

Ja, 2 weitere Standorte: Jobcenter, Standort Hoyerswerda, Hoyerswerda; Jobcenter, Standort Kamenz, Kamenz.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter Landkreis Bautzen.

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