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Sachsen

Jobcenter Mittelsachsen

Zuständig für 52 Städte und Gemeinden mit rund 296.431 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Mittelsachsen
Hainichener Straße 66a
09648 Mittweida
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo, Fr 8–12 Uhr; Di 8–12 und 13–18 Uhr; Do 8–12 und 13–16 Uhr. Bei gewünschten Vorsprachen bitten wir um eine Terminvereinbarung.
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Website des Jobcenters
arbeitsagentur.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Mittelsachsen zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Mittelsachsen?

Anschrift: Hainichener Straße 66a, 09648 Mittweida. Telefon: +49 3727 9966-900. Erreichbarkeit: Mo, Fr 8–12 Uhr; Di 8–12 und 13–18 Uhr; Do 8–12 und 13–16 Uhr. Bei gewünschten Vorsprachen bitten wir um eine Terminvereinbarung..

Für welche Orte ist das Jobcenter Mittelsachsen zuständig?

Für 52 Städte und Gemeinden, darunter Freiberg, Döbeln, Mittweida, Frankenberg/Sa., Burgstädt, Flöha, Waldheim, Brand-Erbisdorf und weitere.

Hat das Jobcenter Mittelsachsen weitere Standorte?

Ja, 2 weitere Standorte: Standort Döbeln, Döbeln; Standort Freiberg, Freiberg.

Kann ich Anträge beim Jobcenter Mittelsachsen online stellen?

Ja, über jobcenter.digital, das Portal der Bundesagentur für Arbeit für die gemeinsamen Einrichtungen. Dort lassen sich der Antrag auf Grundsicherungsgeld und die Weiterbewilligung online stellen und Veränderungen mitteilen; über das Postfach tauschen Sie Nachrichten mit dem Jobcenter aus.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter Mittelsachsen.

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