Sachsen
Jobcenter des Landkreises Meißen
Zuständig für 28 Städte und Gemeinden mit rund 239.221 Einwohnern. Kommunales Jobcenter: Die Kommune ist als zugelassener Träger allein zuständig (§ 6a SGB II).
Kontakt
- Anschrift
- Jobcenter des Landkreises Meißen
Loosestraße 17/19
01662 Meißen
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3521 725-4040
- Erreichbarkeit
- Mo 9–11:30 Uhr, Di 9–11:30 Uhr und 13–17 Uhr (mit Termin bis 18 Uhr), Do 9–11:30 Uhr und 13–17 Uhr, Mi und Fr geschlossen
- Fax
- +49 3521 725-88001
- Website des Jobcenters
- kreis-meissen.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Weitere Standorte
- Jobcenter Standort RiesaHeinrich-Heine-Straße 1, 01589 Riesa
- Jobcenter Standort GroßenhainHerrmannstraße 30–34, 01558 Großenhain
- Jobcenter Standort RadebeulDresdner Straße 78 c, 01445 Radebeul
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Jobcenter des Landkreises Meißen zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.
- Radebeul32.979 Einw.
- Riesa29.373 Einw.
- Meißen28.753 Einw.
- Coswig20.479 Einw.
- Großenhain18.183 Einw.
- Weinböhla10.659 Einw.
- Nossen10.486 Einw.
- Klipphausen10.384 Einw.
- Moritzburg8.217 Einw.
- Radeburg7.615 Einw.
- Gröditz6.752 Einw.
- Zeithain5.565 Einw.
- Nünchritz5.339 Einw.
- Lommatzsch4.737 Einw.
- Ebersbach4.326 Einw.
- Niederau4.076 Einw.
- Thiendorf3.661 Einw.
- Strehla3.644 Einw.
- Diera-Zehren3.174 Einw.
- Priestewitz3.094 Einw.
- Stauchitz2.966 Einw.
- Käbschütztal2.783 Einw.
- Lampertswalde2.506 Einw.
- Röderaue2.413 Einw.
- Hirschstein1.945 Einw.
- Glaubitz1.886 Einw.
- Schönfeld1.680 Einw.
- Wülknitz1.546 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Zuständiges Sozialgericht
Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Jobcenter des Landkreises Meißen?
Anschrift: Loosestraße 17/19, 01662 Meißen. Telefon: +49 3521 725-4040. Erreichbarkeit: Mo 9–11:30 Uhr, Di 9–11:30 Uhr und 13–17 Uhr (mit Termin bis 18 Uhr), Do 9–11:30 Uhr und 13–17 Uhr, Mi und Fr geschlossen. E-Mail: jobcenter.mei@kreis-meissen.de.
Für welche Orte ist das Jobcenter des Landkreises Meißen zuständig?
Für 28 Städte und Gemeinden, darunter Radebeul, Riesa, Meißen, Coswig, Großenhain, Weinböhla, Nossen, Klipphausen und weitere.
Hat das Jobcenter des Landkreises Meißen weitere Standorte?
Ja, 3 weitere Standorte: Jobcenter Standort Riesa, Riesa; Jobcenter Standort Großenhain, Großenhain; Jobcenter Standort Radebeul, Radebeul.
Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?
Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter des Landkreises Meißen.