Jobcenter-Verzeichnis.org

Großenhain · Landkreis Meißen · 18.183 Einwohner

Jobcenter für Großenhain

Zuständig ist das Jobcenter des Landkreises Meißen mit Sitz in Meißen. In Großenhain gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Großenhain: 01558, 01561

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Dresden

Standort in Großenhain

  • Jobcenter Standort GroßenhainHerrmannstraße 30–34, 01558 Großenhain

Jobcenter des Landkreises Meißen

Anschrift
Jobcenter des Landkreises Meißen
Loosestraße 17/19
01662 Meißen
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo 9–11:30 Uhr, Di 9–11:30 Uhr und 13–17 Uhr (mit Termin bis 18 Uhr), Do 9–11:30 Uhr und 13–17 Uhr, Mi und Fr geschlossen
Fax
+49 3521 725-88001
Website des Jobcenters
kreis-meissen.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Großenhain zuständig?

Für Großenhain (Landkreis Meißen) ist das Jobcenter des Landkreises Meißen zuständig, Loosestraße 17/19, 01662 Meißen, Telefon +49 3521 725-4040.

Gibt es ein Jobcenter in Großenhain?

Ja. Das Jobcenter des Landkreises Meißen hat in Großenhain einen Standort: Jobcenter Standort Großenhain, Herrmannstraße 30–34, 01558 Großenhain.

Welche Postleitzahlen gehören zu Großenhain?

Zur Gemeinde Großenhain gehören die Postleitzahlen 01558, 01561. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter des Landkreises Meißen erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo 9–11:30 Uhr, Di 9–11:30 Uhr und 13–17 Uhr (mit Termin bis 18 Uhr), Do 9–11:30 Uhr und 13–17 Uhr, Mi und Fr geschlossen.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter des Landkreises Meißen für