Großenhain · Landkreis Meißen · 18.183 Einwohner
Jobcenter für Großenhain
Zuständig ist das Jobcenter des Landkreises Meißen mit Sitz in Meißen. In Großenhain gibt es einen Standort.
Postleitzahlen in Großenhain: 01558, 01561
Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Dresden
Standort in Großenhain
- Jobcenter Standort GroßenhainHerrmannstraße 30–34, 01558 Großenhain
Jobcenter des Landkreises Meißen
- Anschrift
- Jobcenter des Landkreises Meißen
Loosestraße 17/19
01662 Meißen
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3521 725-4040
- Erreichbarkeit
- Mo 9–11:30 Uhr, Di 9–11:30 Uhr und 13–17 Uhr (mit Termin bis 18 Uhr), Do 9–11:30 Uhr und 13–17 Uhr, Mi und Fr geschlossen
- Fax
- +49 3521 725-88001
- Website des Jobcenters
- kreis-meissen.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jobcenter ist für Großenhain zuständig?
Für Großenhain (Landkreis Meißen) ist das Jobcenter des Landkreises Meißen zuständig, Loosestraße 17/19, 01662 Meißen, Telefon +49 3521 725-4040.
Gibt es ein Jobcenter in Großenhain?
Ja. Das Jobcenter des Landkreises Meißen hat in Großenhain einen Standort: Jobcenter Standort Großenhain, Herrmannstraße 30–34, 01558 Großenhain.
Welche Postleitzahlen gehören zu Großenhain?
Zur Gemeinde Großenhain gehören die Postleitzahlen 01558, 01561. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Jobcenter des Landkreises Meißen erreichbar?
Erreichbarkeit: Mo 9–11:30 Uhr, Di 9–11:30 Uhr und 13–17 Uhr (mit Termin bis 18 Uhr), Do 9–11:30 Uhr und 13–17 Uhr, Mi und Fr geschlossen.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).