Sachsen
Jobcenter Nordsachsen
Zuständig für 30 Städte und Gemeinden mit rund 199.422 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).
Kontakt
- Anschrift
- Jobcenter Nordsachsen
Blomberger Straße 2
04758 Oschatz
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3435 980-493
- Erreichbarkeit
- Mo, Mi–Fr 8–12 Uhr; Di 8–12 und 14–18 Uhr. Terminvereinbarung über www.jobcenter-nordsachsen.de
- Online
- jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit - Fax
- +49 3435 980-240
- Website des Jobcenters
- jobcenter-nordsachsen.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Weitere Standorte
- Standort DelitzschRichard-Wagner-Straße 7b, 04509 Delitzsch
- Standort EilenburgHartmannstraße 1, 04838 Eilenburg
- Standort TorgauGeorgenstraße 8, 04860 Torgau
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Jobcenter Nordsachsen zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.
- Delitzsch25.895 Einw.
- Torgau19.992 Einw.
- Schkeuditz18.905 Einw.
- Eilenburg16.539 Einw.
- Taucha15.866 Einw.
- Oschatz14.184 Einw.
- Bad Düben7.713 Einw.
- Belgern-Schildau7.363 Einw.
- Wiedemar5.544 Einw.
- Mügeln5.505 Einw.
- Rackwitz5.452 Einw.
- Wermsdorf5.148 Einw.
- Mockrehna4.884 Einw.
- Beilrode4.161 Einw.
- Krostitz4.151 Einw.
- Dahlen4.144 Einw.
- Doberschütz4.057 Einw.
- Laußig3.561 Einw.
- Jesewitz3.036 Einw.
- Liebschützberg2.844 Einw.
- Zschepplin2.821 Einw.
- Schönwölkau2.676 Einw.
- Dommitzsch2.198 Einw.
- Naundorf2.179 Einw.
- Cavertitz2.147 Einw.
- Dreiheide2.049 Einw.
- Löbnitz2.041 Einw.
- Arzberg1.815 Einw.
- Elsnig1.352 Einw.
- Trossin1.200 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Zuständiges Sozialgericht
Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Jobcenter Nordsachsen?
Anschrift: Blomberger Straße 2, 04758 Oschatz. Telefon: +49 3435 980-493. Erreichbarkeit: Mo, Mi–Fr 8–12 Uhr; Di 8–12 und 14–18 Uhr. Terminvereinbarung über www.jobcenter-nordsachsen.de.
Für welche Orte ist das Jobcenter Nordsachsen zuständig?
Für 30 Städte und Gemeinden, darunter Delitzsch, Torgau, Schkeuditz, Eilenburg, Taucha, Oschatz, Bad Düben, Belgern-Schildau und weitere.
Hat das Jobcenter Nordsachsen weitere Standorte?
Ja, 3 weitere Standorte: Standort Delitzsch, Delitzsch; Standort Eilenburg, Eilenburg; Standort Torgau, Torgau.
Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?
Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift beim Jobcenter, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG). Zuständig ist Jobcenter Nordsachsen, wenn es den Bescheid erlassen hat.
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