Eilenburg · Landkreis Nordsachsen · 16.539 Einwohner
Jobcenter für Eilenburg
Zuständig ist das Jobcenter Nordsachsen mit Sitz in Oschatz. In Eilenburg gibt es einen Standort.
Postleitzahlen in Eilenburg: 04838
Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Leipzig
Standort in Eilenburg
- Standort EilenburgHartmannstraße 1, 04838 Eilenburg
Jobcenter Nordsachsen
- Anschrift
- Jobcenter Nordsachsen
Blomberger Straße 2
04758 Oschatz
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3435 980-493
- Erreichbarkeit
- Mo, Mi–Fr 8–12 Uhr; Di 8–12 und 14–18 Uhr. Terminvereinbarung über www.jobcenter-nordsachsen.de
- Online
- jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit - Fax
- +49 3435 980-240
- Website des Jobcenters
- jobcenter-nordsachsen.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jobcenter ist für Eilenburg zuständig?
Für Eilenburg (Landkreis Nordsachsen) ist das Jobcenter Nordsachsen zuständig, Blomberger Straße 2, 04758 Oschatz, Telefon +49 3435 980-493.
Gibt es ein Jobcenter in Eilenburg?
Ja. Das Jobcenter Nordsachsen hat in Eilenburg einen Standort: Standort Eilenburg, Hartmannstraße 1, 04838 Eilenburg.
Welche Postleitzahlen gehören zu Eilenburg?
Zur Gemeinde Eilenburg gehören die Postleitzahlen 04838. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Jobcenter Nordsachsen erreichbar?
Erreichbarkeit: Mo, Mi–Fr 8–12 Uhr; Di 8–12 und 14–18 Uhr. Terminvereinbarung über www.jobcenter-nordsachsen.de.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).