Sachsen
Jobcenter Landkreis Görlitz
Zuständig für 53 Städte und Gemeinden mit rund 243.958 Einwohnern. Kommunales Jobcenter: Die Kommune ist als zugelassener Träger allein zuständig (§ 6a SGB II).
Kontakt
- Anschrift
- Jobcenter Landkreis Görlitz
Salomonstraße 14
02826 Görlitz
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3581 663-4444
- Erreichbarkeit
- Di, Do 8:30–12 Uhr und 13:30–18 Uhr, Fr 8:30–12 Uhr; telefonisch (Service-Center) Mo, Mi 8–16 Uhr, Di, Do 8–18 Uhr, Fr 8–14 Uhr
- jobcenter@kreis-gr.de
- Website des Jobcenters
- kreis-goerlitz.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Weitere Standorte
- Landratsamt Görlitz, Außenstelle ZittauHochwaldstraße 29, 02763 Zittau
- Landratsamt Görlitz, Außenstelle WeißwasserStraße der Einheit 2, 02943 Weißwasser/O.L.
- Landratsamt Görlitz, Außenstelle LöbauGeorgewitzer Straße 56, 02708 Löbau
- Landratsamt Görlitz, Außenstelle NieskyRobert-Koch-Straße 1, 02906 Niesky
Zuständigkeitsbereich
Für diese Orte ist das Jobcenter Landkreis Görlitz zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.
- Görlitz55.186 Einw.
- Zittau25.286 Einw.
- Weißwasser/O.L.15.002 Einw.
- Löbau14.467 Einw.
- Ebersbach-Neugersdorf10.937 Einw.
- Niesky8.956 Einw.
- Kottmar6.892 Einw.
- Herrnhut5.695 Einw.
- Großschönau5.114 Einw.
- Oderwitz4.667 Einw.
- Reichenbach/O.L.4.574 Einw.
- Boxberg/O.L.4.303 Einw.
- Olbersdorf4.281 Einw.
- Rothenburg/O.L.4.047 Einw.
- Markersdorf3.709 Einw.
- Bad Muskau3.577 Einw.
- Seifhennersdorf3.536 Einw.
- Mittelherwigsdorf3.491 Einw.
- Leutersdorf3.330 Einw.
- Krauschwitz i. d. O.L.3.171 Einw.
- Bernstadt a. d. Eigen3.117 Einw.
- Neusalza-Spremberg3.092 Einw.
- Schleife2.531 Einw.
- Rietschen2.379 Einw.
- Waldhufen2.329 Einw.
- Schöpstal2.288 Einw.
- Kodersdorf2.283 Einw.
- Oppach2.199 Einw.
- Ostritz2.198 Einw.
- Bertsdorf-Hörnitz1.998 Einw.
- Hohendubrau1.837 Einw.
- Lawalde1.751 Einw.
- Vierkirchen1.607 Einw.
- Neißeaue1.603 Einw.
- Horka1.562 Einw.
- Gablenz1.550 Einw.
- Hainewalde1.512 Einw.
- Rosenbach1.503 Einw.
- Schönau-Berzdorf a. d. Eigen1.413 Einw.
- Jonsdorf1.411 Einw.
- Oybin1.281 Einw.
- Großschweidnitz1.232 Einw.
- Quitzdorf am See1.221 Einw.
- Weißkeißel1.164 Einw.
- Königshain1.154 Einw.
- Hähnichen1.154 Einw.
- Beiersdorf1.038 Einw.
- Groß Düben1.031 Einw.
- Schönbach1.009 Einw.
- Mücka960 Einw.
- Dürrhennersdorf820 Einw.
- Kreba-Neudorf812 Einw.
- Trebendorf698 Einw.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Zuständiges Sozialgericht
Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:
Häufige Fragen
Wie erreiche ich das Jobcenter Landkreis Görlitz?
Anschrift: Salomonstraße 14, 02826 Görlitz. Telefon: +49 3581 663-4444. Erreichbarkeit: Di, Do 8:30–12 Uhr und 13:30–18 Uhr, Fr 8:30–12 Uhr; telefonisch (Service-Center) Mo, Mi 8–16 Uhr, Di, Do 8–18 Uhr, Fr 8–14 Uhr. E-Mail: jobcenter@kreis-gr.de.
Für welche Orte ist das Jobcenter Landkreis Görlitz zuständig?
Für 53 Städte und Gemeinden, darunter Görlitz, Zittau, Weißwasser/O.L., Löbau, Ebersbach-Neugersdorf, Niesky, Kottmar, Herrnhut und weitere.
Hat das Jobcenter Landkreis Görlitz weitere Standorte?
Ja, 4 weitere Standorte: Landratsamt Görlitz, Außenstelle Zittau, Zittau; Landratsamt Görlitz, Außenstelle Weißwasser, Weißwasser/O.L.; Landratsamt Görlitz, Außenstelle Löbau, Löbau; Landratsamt Görlitz, Außenstelle Niesky, Niesky.
Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?
Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter Landkreis Görlitz.