Löbau · Landkreis Görlitz · 14.467 Einwohner
Jobcenter für Löbau
Zuständig ist das Jobcenter Landkreis Görlitz mit Sitz in Görlitz. In Löbau gibt es einen Standort.
Postleitzahlen in Löbau: 02708
Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Dresden
Standort in Löbau
- Landratsamt Görlitz, Außenstelle LöbauGeorgewitzer Straße 56, 02708 Löbau
Jobcenter Landkreis Görlitz
- Anschrift
- Jobcenter Landkreis Görlitz
Salomonstraße 14
02826 Görlitz
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 3581 663-4444
- Erreichbarkeit
- Di, Do 8:30–12 Uhr und 13:30–18 Uhr, Fr 8:30–12 Uhr; telefonisch (Service-Center) Mo, Mi 8–16 Uhr, Di, Do 8–18 Uhr, Fr 8–14 Uhr
- jobcenter@kreis-gr.de
- Website des Jobcenters
- kreis-goerlitz.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jobcenter ist für Löbau zuständig?
Für Löbau (Landkreis Görlitz) ist das Jobcenter Landkreis Görlitz zuständig, Salomonstraße 14, 02826 Görlitz, Telefon +49 3581 663-4444.
Gibt es ein Jobcenter in Löbau?
Ja. Das Jobcenter Landkreis Görlitz hat in Löbau einen Standort: Landratsamt Görlitz, Außenstelle Löbau, Georgewitzer Straße 56, 02708 Löbau.
Welche Postleitzahlen gehören zu Löbau?
Zur Gemeinde Löbau gehören die Postleitzahlen 02708. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Jobcenter Landkreis Görlitz erreichbar?
Erreichbarkeit: Di, Do 8:30–12 Uhr und 13:30–18 Uhr, Fr 8:30–12 Uhr; telefonisch (Service-Center) Mo, Mi 8–16 Uhr, Di, Do 8–18 Uhr, Fr 8–14 Uhr.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).