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Sachsen

Jobcenter Vogtland

Zuständig für 37 Städte und Gemeinden mit rund 219.100 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Vogtland
Engelstraße 9
08523 Plauen
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo, Mi–Fr 8–12 Uhr; Di 8–12 und 13–18 Uhr. Donnerstagnachmittag 13-16 Uhr: nur mit Terminvereinbarung
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 3741 23-912443
Website des Jobcenters
vogtland-jobcenter.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Vogtland zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Vogtland?

Anschrift: Engelstraße 9, 08523 Plauen. Telefon: +49 3741 23-2600. Erreichbarkeit: Mo, Mi–Fr 8–12 Uhr; Di 8–12 und 13–18 Uhr. Donnerstagnachmittag 13-16 Uhr: nur mit Terminvereinbarung. E-Mail: jobcenter-vogtland@jobcenter-ge.de.

Für welche Orte ist das Jobcenter Vogtland zuständig?

Für 37 Städte und Gemeinden, darunter Plauen, Reichenbach im Vogtland, Auerbach/Vogtl., Oelsnitz/Vogtl., Treuen, Falkenstein/Vogtl., Klingenthal, Markneukirchen und weitere.

Kann ich Anträge beim Jobcenter Vogtland online stellen?

Ja, über jobcenter.digital, das Portal der Bundesagentur für Arbeit für die gemeinsamen Einrichtungen. Dort lassen sich der Antrag auf Grundsicherungsgeld und die Weiterbewilligung online stellen und Veränderungen mitteilen; über das Postfach tauschen Sie Nachrichten mit dem Jobcenter aus.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter Vogtland.

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