Sachsen · Gültig ab 01.01.2025
Mietobergrenze Jobcenter Vogtland
Für eine Person erkennt das Jobcenter Vogtland eine Bruttokaltmiete von 272,64 € bis 289,92 € als angemessen an, für zwei Personen 326,40 € bis 343,20 €, je nach Wohnort.
Liegt Ihre Miete im Rahmen?
- Richtwert
- –
- 1,5-fach (Karenzzeit)
- –
Brutto-Kaltmiete = Netto-Kaltmiete zuzüglich kalter Betriebskosten (ohne Heizung); die Tabelle weist beide Bestandteile und die Brutto-Kaltmiete als Summe aus. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.
Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße
Richtwerte pro Monat. Quelle: Neue Richtwerte für angemessene Brutto-Kaltmieten (ab 01.01.2025), Anlage 1 zur Sitzung des Ausschusses GuS am 18.11.2024 (Vogtlandkreis).
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | jede weitere |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Vergleichsraum PlauenStadt Plauen, Stadt Elsterberg, VV Jägerswald, Stadt Pausa-Mühltroff, Pöhl, Rosenbach/ Vogtl., VG Treuen, VG Weischlitz | 280,32 € | 343,20 € | 411,00 € | 496,40 € | 562,40 € | + 59,20 € |
| Vergleichsraum OelsnitzStadt Adorf/ Vogtl., Bad Brambach, Stadt Bad Elster, Stadt Markneukirchen, VG Oelsnitz, VG Schöneck/ Mühlental | 288,48 € | 328,20 € | 414,00 € | 470,90 € | 571,90 € | + 60,20 € |
| Vergleichsraum AuerbachStadt Auerbach/ Vogtl., Ellefeld, VG Falkenstein, Stadt Klingenthal, Stadt Lengenfeld, Muldenhammer, Stadt Rodewisch, Steinberg/ Vogtl. | 289,92 € | 331,80 € | 420,75 € | 503,20 € | 536,75 € | + 56,50 € |
| Vergleichsraum ReichenbachVG Netzschkau-Limbach, Neumark, VG Reichenbach | 272,64 € | 326,40 € | 397,50 € | 468,35 € | 547,20 € | + 57,60 € |
Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen |
|---|---|---|---|---|---|
| Vergleichsraum Plauen | 420,48 € | 514,80 € | 616,50 € | 744,60 € | 843,60 € |
| Vergleichsraum Oelsnitz | 432,72 € | 492,30 € | 621,00 € | 706,35 € | 857,85 € |
| Vergleichsraum Auerbach | 434,88 € | 497,70 € | 631,13 € | 754,80 € | 805,13 € |
| Vergleichsraum Reichenbach | 408,96 € | 489,60 € | 596,25 € | 702,53 € | 820,80 € |
Quelle: Neue Richtwerte für angemessene Brutto-Kaltmieten (ab 01.01.2025), Anlage 1 zur Sitzung des Ausschusses GuS am 18.11.2024 (Vogtlandkreis), gültig ab 01.01.2025. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Vogtland.
So lesen Sie die Werte
- Brutto-Kaltmiete = Netto-Kaltmiete zuzüglich kalter Betriebskosten (ohne Heizung); die Tabelle weist beide Bestandteile und die Brutto-Kaltmiete als Summe aus.
- Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 48 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 85 m², 5 Personen 95 m², jede weitere Person 10 m².
- Heizkosten werden bis zur Höhe der Angemessenheitswerte übernommen, die sich nach Verbrauchsmenge je Heizart und Wohnfläche gemäß Haushaltsgröße aus den Richtwerten des bundesweiten Heizspiegels ergeben.
- Die Zuordnung der Gemeinden folgt der Tabelle (Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften bzw. Verwaltungsverbände). Die Wohnflächenangaben sind die oberen Grenzen der Flächenstufen der Tabelle (1 Person bis 48 m², 2 Personen bis 60 m² usw.); für jede weitere Person kommen 10 m² hinzu. Dieselbe Tabelle ist auch auf der Seite des Sozialamts des Vogtlandkreises als „Richtwertetabelle ab 01.01.2025“ veröffentlicht.
- Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).
Wenn die Miete höher ist
- Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
- Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
- Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).
Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Vogtland sein?
Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 272,64 € bis 289,92 €, für zwei Personen 326,40 € bis 343,20 €, je nach Wohnort (gültig ab 01.01.2025). Quelle: Neue Richtwerte für angemessene Brutto-Kaltmieten (ab 01.01.2025), Anlage 1 zur Sitzung des Ausschusses GuS am 18.11.2024 (Vogtlandkreis).
Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?
Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).
Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?
Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).
Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?
Heizkosten werden bis zur Höhe der Angemessenheitswerte übernommen, die sich nach Verbrauchsmenge je Heizart und Wohnfläche gemäß Haushaltsgröße aus den Richtwerten des bundesweiten Heizspiegels ergeben.
Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Sachsen
- Jobcenter Chemnitz
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- Jobcenter Mittelsachsen
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- Jobcenter Landkreis Bautzen
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- Jobcenter Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
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