Sachsen · Gültig ab 01.09.2025
Mietobergrenze Jobcenter Chemnitz
Für eine Person erkennt das Jobcenter Chemnitz eine Bruttokaltmiete von 313,44 € als angemessen an, für zwei Personen 388,20 €.
Liegt Ihre Miete im Rahmen?
- Richtwert
- –
- 1,5-fach (Karenzzeit)
- –
Brutto-Kaltmiete: Grundmiete einschließlich der Vorauszahlungen für kalte Betriebskosten (einschließlich Wasser), ohne Heizung und Warmwasser. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.
Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße
Richtwerte pro Monat. Quelle: Richtlinie der Stadt Chemnitz über die Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach den Sozialgesetzbüchern II und XII (Unterkunfts- und Heizungskostenrichtlinie), Fassung vom 01.09.2025.
| 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | jede weitere | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtes Gebiet | 313,44 € | 388,20 € | 465,00 € | 531,25 € | 600,40 € | + 63,20 € |
Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:
| 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | |
|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtes Gebiet | 470,16 € | 582,30 € | 697,50 € | 796,88 € | 900,60 € |
Quelle: Richtlinie der Stadt Chemnitz über die Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach den Sozialgesetzbüchern II und XII (Unterkunfts- und Heizungskostenrichtlinie), Fassung vom 01.09.2025, gültig ab 01.09.2025. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Chemnitz.
So lesen Sie die Werte
- Brutto-Kaltmiete: Grundmiete einschließlich der Vorauszahlungen für kalte Betriebskosten (einschließlich Wasser), ohne Heizung und Warmwasser.
- Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 48 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 85 m², 5 Personen 95 m², jede weitere Person 10 m².
- Die Angemessenheit der Heizkosten wird nach dem aktuellen Bundesheizspiegel (Kategorie „zu hoch“) beurteilt.
- Für Personen mit besonderen Bedarfen (unter anderem Schwerbehinderung mit Mehrbedarf, Pflegegrad ab 2, regelmäßige Ausübung des Umgangsrechts) können unter den in der Richtlinie genannten Voraussetzungen die Aufwendungen der nächstgrößeren Bedarfsgemeinschaft anerkannt werden.
- Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).
Wenn die Miete höher ist
- Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
- Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
- Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).
Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Chemnitz sein?
Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 313,44 €, für zwei Personen 388,20 € (gültig ab 01.09.2025). Quelle: Richtlinie der Stadt Chemnitz über die Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach den Sozialgesetzbüchern II und XII (Unterkunfts- und Heizungskostenrichtlinie), Fassung vom 01.09.2025.
Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?
Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).
Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?
Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).
Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?
Die Angemessenheit der Heizkosten wird nach dem aktuellen Bundesheizspiegel (Kategorie „zu hoch“) beurteilt.
Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Sachsen
- Jobcenter Erzgebirgskreis
- Jobcenter Mittelsachsen
- Jobcenter Vogtland
- Jobcenter Zwickau
- Jobcenter Dresden
- Jobcenter Landkreis Bautzen
- Jobcenter Landkreis Görlitz
- Jobcenter des Landkreises Meißen
- Jobcenter Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
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- Kommunales Jobcenter Landkreis Leipzig
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