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Sachsen · Gültig ab 01.01.2025

Mietobergrenze Jobcenter Dresden

Für eine Person erkennt das Jobcenter Dresden eine Bruttokaltmiete von 450,50 € als angemessen an, für zwei Personen 557,64 €.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Bruttokaltmiete (Grundmiete plus kalte Betriebskosten), ohne Heizkosten. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Landeshauptstadt Dresden: Leistungen für Unterkunft und Heizung – Angemessenheitsgrenzen für Bruttokaltmiete und Heizkosten (Richtwerte 2025 und 2026).

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personenjede weitere
Gesamtes Gebiet450,50 €557,64 €715,73 €813,85 €962,50 €+ 116,60 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen
Gesamtes Gebiet675,75 €836,46 €1.073,60 €1.220,78 €1.443,75 €

Quelle: Landeshauptstadt Dresden: Leistungen für Unterkunft und Heizung – Angemessenheitsgrenzen für Bruttokaltmiete und Heizkosten (Richtwerte 2025 und 2026), gültig ab 01.01.2025. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Dresden.

So lesen Sie die Werte

  • Bruttokaltmiete (Grundmiete plus kalte Betriebskosten), ohne Heizkosten.
  • Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen, soweit sie nicht sittenwidrig niedrig oder unangemessen hoch sind; die Prüfung erfolgt anhand des Bundesheizspiegels.
  • Die Richtwerte gelten laut Stadt Dresden für zwei Jahre, vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026, und werden von Jobcenter und Sozialamt angewendet. Für die Prüfung der Heizkosten gelten gesonderte angemessene Wohnflächen (1 Person 45 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 85 m², 5 Personen 95 m², je weitere Person 10 m²).
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Dresden sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 450,50 €, für zwei Personen 557,64 € (gültig ab 01.01.2025). Quelle: Landeshauptstadt Dresden: Leistungen für Unterkunft und Heizung – Angemessenheitsgrenzen für Bruttokaltmiete und Heizkosten (Richtwerte 2025 und 2026).

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen, soweit sie nicht sittenwidrig niedrig oder unangemessen hoch sind; die Prüfung erfolgt anhand des Bundesheizspiegels.

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