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Marienberg · Erzgebirgskreis · 16.139 Einwohner

Jobcenter für Marienberg

Zuständig ist das Jobcenter Erzgebirgskreis mit Sitz in Annaberg-Buchholz. In Marienberg gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Marienberg: 09496

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Chemnitz

Standort in Marienberg

  • Verwaltungsstandort MarienbergFreiberger Straße 21, 09496 MarienbergBürgertelefon für die Region Marienberg und Zschopau

Jobcenter Erzgebirgskreis

Anschrift
Jobcenter Erzgebirgskreis
Paulus-Jenisius-Straße 43
09456 Annaberg-Buchholz
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Erreichbarkeit
Mo 8–12 Uhr, Di 8–18 Uhr, Mi geschlossen, Do 8–16 Uhr, Fr 8–12 Uhr, Vorsprachen vorrangig nach Terminvereinbarung; Bürgertelefon Mo, Mi, Do 8–16 Uhr, Di 8–18 Uhr, Fr 8–12 Uhr
Fax
+49 3733 831 85 8920
Website des Jobcenters
erzgebirgskreis.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Marienberg zuständig?

Für Marienberg (Erzgebirgskreis) ist das Jobcenter Erzgebirgskreis zuständig, Paulus-Jenisius-Straße 43, 09456 Annaberg-Buchholz, Telefon +49 3733 831 8888.

Gibt es ein Jobcenter in Marienberg?

Ja. Das Jobcenter Erzgebirgskreis hat in Marienberg einen Standort: Verwaltungsstandort Marienberg, Freiberger Straße 21, 09496 Marienberg.

Welche Postleitzahlen gehören zu Marienberg?

Zur Gemeinde Marienberg gehören die Postleitzahlen 09496. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Erzgebirgskreis erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo 8–12 Uhr, Di 8–18 Uhr, Mi geschlossen, Do 8–16 Uhr, Fr 8–12 Uhr, Vorsprachen vorrangig nach Terminvereinbarung; Bürgertelefon Mo, Mi, Do 8–16 Uhr, Di 8–18 Uhr, Fr 8–12 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Erzgebirgskreis für