Jobcenter-Verzeichnis.org

Stollberg/Erzgeb. · Erzgebirgskreis · 11.127 Einwohner

Jobcenter für Stollberg/Erzgeb.

Zuständig ist das Jobcenter Erzgebirgskreis mit Sitz in Annaberg-Buchholz. In Stollberg/Erzgeb. gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Stollberg/Erzgeb.: 09366

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Chemnitz

Standort in Stollberg/Erzgeb.

  • Verwaltungsstandort StollbergSchlachthofstraße 5, 09366 Stollberg

Jobcenter Erzgebirgskreis

Anschrift
Jobcenter Erzgebirgskreis
Paulus-Jenisius-Straße 43
09456 Annaberg-Buchholz
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo 8–12 Uhr, Di 8–18 Uhr, Mi geschlossen, Do 8–16 Uhr, Fr 8–12 Uhr, Vorsprachen vorrangig nach Terminvereinbarung; Bürgertelefon Mo, Mi, Do 8–16 Uhr, Di 8–18 Uhr, Fr 8–12 Uhr
Fax
+49 3733 831 85 8920
Website des Jobcenters
erzgebirgskreis.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Stollberg/Erzgeb. zuständig?

Für Stollberg/Erzgeb. (Erzgebirgskreis) ist das Jobcenter Erzgebirgskreis zuständig, Paulus-Jenisius-Straße 43, 09456 Annaberg-Buchholz, Telefon +49 3733 831 8888.

Gibt es ein Jobcenter in Stollberg/Erzgeb.?

Ja. Das Jobcenter Erzgebirgskreis hat in Stollberg/Erzgeb. einen Standort: Verwaltungsstandort Stollberg, Schlachthofstraße 5, 09366 Stollberg.

Welche Postleitzahlen gehören zu Stollberg/Erzgeb.?

Zur Gemeinde Stollberg/Erzgeb. gehören die Postleitzahlen 09366. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Erzgebirgskreis erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo 8–12 Uhr, Di 8–18 Uhr, Mi geschlossen, Do 8–16 Uhr, Fr 8–12 Uhr, Vorsprachen vorrangig nach Terminvereinbarung; Bürgertelefon Mo, Mi, Do 8–16 Uhr, Di 8–18 Uhr, Fr 8–12 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Erzgebirgskreis für