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Schleswig-Holstein · Gültig ab 01.01.2025

Mietobergrenze Jobcenter Kreis Pinneberg

Für eine Person erkennt das Jobcenter Kreis Pinneberg eine Bruttokaltmiete von 583,22 € bis 765,82 € als angemessen an, für zwei Personen 708,18 € bis 929,28 €, je nach Wohnort.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Wohnort
Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Richtwert = Tabellenwert nach Wohngeldgesetz (incl. Klimakomponente) zuzüglich 10 % Zuschlag; jeweils zuzüglich angemessener Heizkosten (Jobcenter-Seite: Kosten der Unterkunft i.d.R. Kaltmiete plus Nebenkosten). Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Angemessene Unterkunftskosten bei der Gewährung von Leistungen nach dem SGB II/ SGB XII im Kreis Pinneberg ab 2025 (Richtwerte Unterkunftskosten (KdU)).

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personenjede weitere
Mietstufe 4583,22 €708,18 €843,26 €981,64 €1.123,32 €+ 136,18 €
Mietstufe 5Quickborn, Pinneberg, Tornesch639,32 €775,28 €922,46 €1.078,44 €1.231,12 €+ 147,18 €
Mietstufe 6Halstenbek, Wedel, Rellingen697,62 €846,78 €1.008,26 €1.176,34 €1.344,42 €+ 169,18 €
Mietstufe 7Schenefeld765,82 €929,28 €1.105,06 €1.290,74 €1.475,32 €+ 184,58 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen
Mietstufe 4874,83 €1.062,27 €1.264,89 €1.472,46 €1.684,98 €
Mietstufe 5958,98 €1.162,92 €1.383,69 €1.617,66 €1.846,68 €
Mietstufe 61.046,43 €1.270,17 €1.512,39 €1.764,51 €2.016,63 €
Mietstufe 71.148,73 €1.393,92 €1.657,59 €1.936,11 €2.212,98 €

Quelle: Angemessene Unterkunftskosten bei der Gewährung von Leistungen nach dem SGB II/ SGB XII im Kreis Pinneberg ab 2025 (Richtwerte Unterkunftskosten (KdU)), gültig ab 01.01.2025. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Kreis Pinneberg.

So lesen Sie die Werte

  • Richtwert = Tabellenwert nach Wohngeldgesetz (incl. Klimakomponente) zuzüglich 10 % Zuschlag; jeweils zuzüglich angemessener Heizkosten (Jobcenter-Seite: Kosten der Unterkunft i.d.R. Kaltmiete plus Nebenkosten).
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 90 m², 5 Personen 105 m², jede weitere Person 10 m².
  • Die Richtwerte gelten jeweils zuzüglich angemessener Heizkosten.
  • Die Richtwerte (Tabellenwert nach Wohngeldgesetz plus 10 % Zuschlag) gelten seit 2025; Mietstufe 4 gilt für den Kreis Pinneberg ohne die Gemeinden Halstenbek, Pinneberg, Quickborn, Rellingen, Schenefeld, Tornesch und Wedel. Die Wohnflächen sind als Obergrenzen der Größenbänder (z. B. 1 Person: ab 25 bis 50 m²) angegeben. Die Jobcenter-Seite nennt dieselben Werte; sie prüft Mietangebote bis zu einem 5-Personen-Haushalt, ab 6 Personen erfolgt eine individuelle Prüfung.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Kreis Pinneberg sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 583,22 € bis 765,82 €, für zwei Personen 708,18 € bis 929,28 €, je nach Wohnort (gültig ab 01.01.2025). Quelle: Angemessene Unterkunftskosten bei der Gewährung von Leistungen nach dem SGB II/ SGB XII im Kreis Pinneberg ab 2025 (Richtwerte Unterkunftskosten (KdU)).

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Die Richtwerte gelten jeweils zuzüglich angemessener Heizkosten.

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