Schleswig-Holstein · Gültig ab 01.01.2025
Mietobergrenze Jobcenter Stormarn
Für eine Person erkennt das Jobcenter Stormarn eine Bruttokaltmiete von 562,10 € bis 676,50 € als angemessen an, für zwei Personen 680,90 € bis 819,50 €, je nach Wohnort.
Liegt Ihre Miete im Rahmen?
- Richtwert
- –
- 1,5-fach (Karenzzeit)
- –
Angemessenheitsgrenze für Kaltmiete und Betriebskosten (ohne Heizkosten); Heizkosten werden im Einzelfall geprüft. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.
Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße
Richtwerte pro Monat. Quelle: Übersicht: Angemessene Unterkunftskosten im Kreis Stormarn (Handzettel „Kosten der Unterkunft“, Anhaltswerte ab dem 01.01.2025).
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | jede weitere |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Glinde, Ammersbek, Oststeinbek, Großhansdorf, Amt SiekGlinde, Ammersbek, Oststeinbek, Großhansdorf, Amt Siek | 618,20 € | 748,00 € | 889,90 € | 1.040,60 € | 1.188,00 € | + 141,90 € |
| Bad Oldesloe, Reinfeld (Holstein), Tangstedt und Ämter Bad Oldesloe-Land, Bargteheide-Land, Nordstormarn, TrittauBad Oldesloe, Reinfeld (Holstein), Tangstedt, Amt Bad Oldesloe Land, Amt Bargteheide Land, Amt Nordstormarn, Amt Trittau | 562,10 € | 680,90 € | 810,70 € | 943,80 € | 1.080,20 € | + 130,90 € |
| Ahrensburg, Barsbüttel, Bargteheide, ReinbekAhrensburg, Barsbüttel, Bargteheide, Reinbek | 676,50 € | 819,50 € | 975,50 € | 1.138,50 € | 1.301,30 € | + 163,90 € |
Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen |
|---|---|---|---|---|---|
| Glinde, Ammersbek, Oststeinbek, Großhansdorf, Amt Siek | 927,30 € | 1.122,00 € | 1.334,85 € | 1.560,90 € | 1.782,00 € |
| Bad Oldesloe, Reinfeld (Holstein), Tangstedt und Ämter Bad Oldesloe-Land, Bargteheide-Land, Nordstormarn, Trittau | 843,15 € | 1.021,35 € | 1.216,05 € | 1.415,70 € | 1.620,30 € |
| Ahrensburg, Barsbüttel, Bargteheide, Reinbek | 1.014,75 € | 1.229,25 € | 1.463,25 € | 1.707,75 € | 1.951,95 € |
Quelle: Übersicht: Angemessene Unterkunftskosten im Kreis Stormarn (Handzettel „Kosten der Unterkunft“, Anhaltswerte ab dem 01.01.2025), gültig ab 01.01.2025. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Stormarn.
So lesen Sie die Werte
- Angemessenheitsgrenze für Kaltmiete und Betriebskosten (ohne Heizkosten); Heizkosten werden im Einzelfall geprüft.
- Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 90 m², 5 Personen 105 m², jede weitere Person 10 m².
- Heizkosten werden im Einzelfall geprüft.
- Die Übersicht nennt für die Ämter nur den Amtsnamen; die zugehörigen Gemeinden sind dort nicht einzeln aufgeführt. Die Jobcenter-Seite bezeichnet die Werte als aktuellen Stand der Anhaltswerte ab dem 01.01.2025.
- Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).
Wenn die Miete höher ist
- Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
- Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
- Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).
Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Stormarn sein?
Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 562,10 € bis 676,50 €, für zwei Personen 680,90 € bis 819,50 €, je nach Wohnort (gültig ab 01.01.2025). Quelle: Übersicht: Angemessene Unterkunftskosten im Kreis Stormarn (Handzettel „Kosten der Unterkunft“, Anhaltswerte ab dem 01.01.2025).
Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?
Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).
Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?
Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).
Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?
Heizkosten werden im Einzelfall geprüft.