Schleswig-Holstein · Gültig ab 01.07.2025
Mietobergrenze Jobcenter Steinburg
Für eine Person erkennt das Jobcenter Steinburg eine Bruttokaltmiete von 448,80 € bis 501,60 € als angemessen an, für zwei Personen 542,30 € bis 606,10 €, je nach Wohnort.
Liegt Ihre Miete im Rahmen?
- Richtwert
- –
- 1,5-fach (Karenzzeit)
- –
Als angemessene Bruttokaltmiete (ohne Heizkosten) im Bereich des Kreises Steinburg gelten folgende Werte. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.
Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße
Richtwerte pro Monat. Quelle: Mietobergrenze (Jobcenter Steinburg).
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | jede weitere |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stadt Itzehoe | 501,60 € | 606,10 € | 722,70 € | 842,60 € | 962,50 € | + 116,60 € |
| Stadt Glückstadt, Ämter Breitenburg, Itzehoe-Land, Horst-Herzhorn, Kellinghusen, Krempermarsch, Schenefeld, Wilstermarsch, Stadt WilsterStadt Glückstadt, Amt Breitenburg, Amt Itzehoe-Land, Amt Horst-Herzhorn, Amt Kellinghusen, Amt Krempermarsch, Amt Schenefeld, Amt Wilstermarsch, Stadt Wilster | 448,80 € | 542,30 € | 645,70 € | 754,60 € | 860,20 € | + 103,40 € |
Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen |
|---|---|---|---|---|---|
| Stadt Itzehoe | 752,40 € | 909,15 € | 1.084,05 € | 1.263,90 € | 1.443,75 € |
| Stadt Glückstadt, Ämter Breitenburg, Itzehoe-Land, Horst-Herzhorn, Kellinghusen, Krempermarsch, Schenefeld, Wilstermarsch, Stadt Wilster | 673,20 € | 813,45 € | 968,55 € | 1.131,90 € | 1.290,30 € |
Quelle: Mietobergrenze (Jobcenter Steinburg), gültig ab 01.07.2025. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Steinburg.
So lesen Sie die Werte
- Als angemessene Bruttokaltmiete (ohne Heizkosten) im Bereich des Kreises Steinburg gelten folgende Werte.
- Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 90 m², 5 Personen 105 m², jede weitere Person 10 m².
- Die Werte gelten ohne Heizkosten.
- Die Werte gelten laut Seite ab dem 01.07.2025. Der Betrag für jede weitere Person gilt für zusätzlich 10 qm Wohnfläche.
- Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).
Wenn die Miete höher ist
- Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
- Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
- Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).
Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Steinburg sein?
Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 448,80 € bis 501,60 €, für zwei Personen 542,30 € bis 606,10 €, je nach Wohnort (gültig ab 01.07.2025). Quelle: Mietobergrenze (Jobcenter Steinburg).
Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?
Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).
Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?
Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).
Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?
Die Werte gelten ohne Heizkosten.