Schleswig-Holstein · Gültig ab 01.07.2025
Mietobergrenze Jobcenter Flensburg
Für eine Person erkennt das Jobcenter Flensburg eine Bruttokaltmiete von 486,00 € als angemessen an, für zwei Personen 540,00 €.
Liegt Ihre Miete im Rahmen?
- Richtwert
- –
- 1,5-fach (Karenzzeit)
- –
Die Angemessenheit bezieht sich auf die Kaltmiete inklusive der Betriebskosten; die Betriebskosten müssen mindestens 1,50 €/qm betragen und im Mietangebot gesondert ausgewiesen werden. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.
Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße
Richtwerte pro Monat. Quelle: Kosten der Unterkunft (Webseite des Jobcenters Flensburg).
| 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | jede weitere | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtes Gebiet | 486,00 € | 540,00 € | 661,00 € | 772,00 € | 929,00 € | + 89,00 € |
Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:
| 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | |
|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtes Gebiet | 729,00 € | 810,00 € | 991,50 € | 1.158,00 € | 1.393,50 € |
Quelle: Kosten der Unterkunft (Webseite des Jobcenters Flensburg), gültig ab 01.07.2025. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Flensburg.
So lesen Sie die Werte
- Die Angemessenheit bezieht sich auf die Kaltmiete inklusive der Betriebskosten; die Betriebskosten müssen mindestens 1,50 €/qm betragen und im Mietangebot gesondert ausgewiesen werden.
- Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 90 m², 5 Personen 105 m², jede weitere Person 10 m².
- Heizkosten werden zusätzlich grundsätzlich in tatsächlicher Höhe übernommen; bei unwirtschaftlichem Verhalten kann eine Begrenzung erfolgen.
- Neben der Wohnfläche nennt die Seite auch die Zahl der Wohnräume (2 bis 5 Wohnräume für 2 bis 5 Personen; je weitere Person ein weiterer Raum oder 10 Quadratmeter).
- Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).
Wenn die Miete höher ist
- Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
- Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
- Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).
Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Flensburg sein?
Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 486,00 €, für zwei Personen 540,00 € (gültig ab 01.07.2025). Quelle: Kosten der Unterkunft (Webseite des Jobcenters Flensburg).
Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?
Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).
Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?
Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).
Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?
Heizkosten werden zusätzlich grundsätzlich in tatsächlicher Höhe übernommen; bei unwirtschaftlichem Verhalten kann eine Begrenzung erfolgen.