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Schleswig-Holstein

Jobcenter Kreis Pinneberg

Zuständig für 49 Städte und Gemeinden mit rund 325.223 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Kreis Pinneberg
Adenauerdamm 1
25337 Elmshorn
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Erreichbarkeit
Mo, Di, Do, Fr 8–12 Uhr. Telefonische Erreichbarkeit: Mo-Do 08:00-18:00 Uhr u. Fr: 08:00-14:00 Uhr. Außerhalb der Öffnungszeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 4121 57800-120
Website des Jobcenters
jobcenter-kreis-pinneberg.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Kreis Pinneberg zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Kreis Pinneberg?

Anschrift: Adenauerdamm 1, 25337 Elmshorn. Telefon: +49 4121 57800-234. Erreichbarkeit: Mo, Di, Do, Fr 8–12 Uhr. Telefonische Erreichbarkeit: Mo-Do 08:00-18:00 Uhr u. Fr: 08:00-14:00 Uhr. Außerhalb der Öffnungszeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung..

Für welche Orte ist das Jobcenter Kreis Pinneberg zuständig?

Für 49 Städte und Gemeinden, darunter Elmshorn, Pinneberg, Wedel, Quickborn, Schenefeld, Uetersen, Halstenbek, Rellingen und weitere.

Hat das Jobcenter Kreis Pinneberg weitere Standorte?

Ja, 5 weitere Standorte: Standort Elmshorn, Bauerweg 23, Elmshorn; Standort Pinneberg, Damm 25, Pinneberg; Standort Pinneberg, Prisdorfer Straße 112, Pinneberg; Standort Uetersen, Uetersen; Standort Wedel, Wedel.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift beim Jobcenter, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG). Zuständig ist Jobcenter Kreis Pinneberg, wenn es den Bescheid erlassen hat.

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